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Was erledige ich wo?

Zulassungsstelle

Öffnungszeiten der Zulassungsstelle

Montag - Freitag von 7.30 - 12.00 Uhr

zusätzlich Dienstagsnachmittag von 13:30 - 15:30 Uhr und Donnerstagnachmittag von 13.30 - 16.30 Uhr

Terminvergabe Zulassungsstelle Schleswig / Flensburg und Onlinedienste

Achtung: Die Zulassungsstelle in Schleswig ist umgezogen und befindet sich ab sofort in der St. Jürgener Straße 49, 24837 Schleswig!

Bei Rückfragen wenden Sie sich gerne an unsere Kolleg*innen (siehe Randspalte)

Öffnungszeiten Schleswig

Die Zulassungsstelle in Schleswig bietet ihre Leistungen zu folgenden Zeiten an:

Mo. 07:30 - 12:00 Uhr
Di. 07:30 - 12:00 Uhr und 13:30 - 15:30 Uhr
Mi. 07:30 - 12:00 Uhr
Do. 07:30 - 12:00 Uhr und 13:30 - 16:30 Uhr
Fr. 07:30 - 12:00 Uhr

Öffnungszeiten Flensburg

Die Zulassungsstelle in Flensburg bietet ihre Leistungen zu folgenden Zeiten an:

Mo. 07:30 - 12:00 Uhr
Di. 07:30 - 12:00 Uhr und 13:30 - 15:30 Uh
Mi. 07:30 - 12:00 Uhr
Do. 07:30 - 12:00 Uhr und 13:30 - 16:30 Uhr
Fr. 07:30 - 12:00 Uhr

Bitte vereinbaren Sie vorher einen Termin. Es wird jedoch darauf hingewiesen, dass es trotz Termin zu Wartezeiten kommen kann.

Alternativ können Sie auch die Zulassungs-Box nutzen (ausschließlich Flensburg).

Folgende Anliegen können Sie hier online erledigen:

  • Abmeldungen für Fahrzeuge und Anhänger, welche ab dem 01.01.2015 mit neuen Kennzeichen zum Verkehr zugelassen worden sind.
  • Zukünftig auch: Neuzulassungen (fabrikneues Fahrzeug)


Von der Online-Bearbeitung ausgeschlossen sind Sonderkennzeichen (rote und grüne Kennzeichen, Kurzzeitkennzeichen, Ausfuhrkennzeichen, „E“ und „H“-Kennzeichen, Saisonkennzeichen und Wechselkennzeichen).


Was Sie wissen sollten

Im Kreis Schleswig-Flensburg stehen Ihnen in Schleswig, St. Jürgener Straße 49 und in Flensburg, Gutenbergstraße 23, Zulassungsstellen zur Verfügung.

In Schleswig-Holstein ist ab dem 01.05.2007 für die Zulassung eines Fahrzeugs die Abgabe einer Ermächtigung zum Einzug der Kraftfahrzeugsteuer vom Girokonto der Halterin /des Halters bei einem inländischen Geldinstitut erforderlich.
 
Achten Sie bitte auch auf folgende Punkte:

  • Bei Zulassung für Dritte ist eine Vollmacht des Fahrzeughalters vorzulegen.
  • Bei Zulassung auf Firmen ist ein Handelsregisterauszug oder eine Eintragung in der Handwerksrolle erforderlich.
  • Bei Zulassung auf Minderjährige ist eine Einverständniserklärung der gesetzlichen Vertreter (Vater und Mutter) vorzulegen.
  • Bei Zulassung auf eine Person oder einen Betrieb mit Steuervergünstigungen bzw. Steuerbefreiungsmerkmalen bitte das entsprechende Formular zur Steuervergünstigung/-befreiung ausfüllen und mibringen Vordrucke finden Sie hier.

Weitere Informationen

Zuständige Stelle

Bitte wählen Sie Ihren Wohnort aus, damit die für Sie zuständige Stelle angezeigt werden kann.

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