Beratung zur Kindeswohlgefährdung (InSoFa-Beratung)
In Ihrer beruflichen Tätigkeit haben Sie den Eindruck, dass ein Kind oder ein*e Jugendliche*r in seinem häuslichen Umfeld auf geistiger, körperlicher oder seelischer Ebene gefährdet ist? Sie sind sich unsicher, ob Sie eine Meldung über den Verdacht einer Kindeswohlgefährdung beim Allgemeinen Sozialen Dienst (Jugendamt) machen sollen?
Wir unterstützen Sie bei der Einschätzung der individuellen Situation mit einer Beratung durch eine "insofern erfahrene Fachkraft". Im Kreis Schleswig-Flensburg wird diese Beratung von geschulten Mitarbeitenden der Kinder- und Jugendförderung durchgeführt.
Kontakt zum InSoFa-Team:
Wie erreichen Sie uns? Bitte schreiben Sie uns eine E-Mail an unser Postfach insofa@schleswig-flensburg.de - geben Sie gerne Ihre Institution und Kontaktmöglichkeit an, damit wir Sie kurzfristig erreichen können. Im Anschluss erfolgt eine ausführliche telefonische oder persönliche Beratung.
Alternativ können Sie sich auch telefonisch an uns wenden unter der Telefonnummer von Tobias Morawietz, siehe Kontakt, oder persönlich zu einer Terminabsprache während der Öffnungszeiten (Mo.-Fr. 8:30 Uhr bis 12:00 Uhr und Do. zusätzlich von 15:00 Uhr bis 17:00 Uhr) vorbeikommen.
Weitere Infos zur Beratung
Die insoweit erfahrene Fachkraft sollte grundsätzlich dann hinzugezogen werden, wenn
- eine große Unsicherheit bei der Risikoabschätzung vorherrscht,
- ein sehr komplexer Fall vorliegt,
- die pädagogische Fachkraft selbst in den Fall stark involviert und aufgrund dessen emotional belastet ist,
- oder bei der internen Fallbeurteilung Dissens besteht bzw. die Ansichten weit auseinandergehen.
Während der Beratung wird...
- für klare Strukturen gesorgt,
- ein systemischer Blickwinkel eingenommen,
- nach Beobachtung und Bewertung sortiert,
- nach tatsachengestützten "gewichtigen" Hinweisen gesucht,
- eine begründete Empfehlung für das weitere Vorgehen gegeben.
Die InSoFa Beratung ist vertraulich, kostenfrei, unterliegt der Schweigepflicht und erfolgt auf Ihren Wunsch auch anonym. In jedem Fall erfolgt die Beratung ohne Angaben personenbezogener Daten der am Fall beteiligten Personen.
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Insoweit erfahrene Fachkraft ist in Deutschland die gesetzlich gem. § 8a und § 8b SGB VIII festgelegte Bezeichnung für die beratende Person zur Einschätzung des Gefährdungsrisikos bei einer vermuteten Kindeswohlgefährdung.
Das Aufgabenspektrum dieser unterscheidet sich dabei auf Grundlage der jeweiligen Fallkonstellation. Sie wirkt jedoch insbesondere unterstützend und beratend bei:
- der Prüfung und Gewichtung von Anhaltspunkten für Kindeswohlgefährdung,
- der Risikoabschätzung hinsichtlich ihrer Ausprägung,
- der Art und Weise der Einbeziehung der Eltern und der Kinder (z. B. Strategien der Gesprächsführung, Motivation),
- der Ressourcenprüfung des Familiensystems, der Versachlichung sowie dem besseren Fallverständnis.