Informationen für Träger von Kindertageseinrichtungen
Praxisintegrierte Ausbildung: Gemeinsam Zukunft gestalten
Sehr geehrte Träger von Kindertageseinrichtungen,
die praxisintegrierte Ausbildung zur Erzieher*in und sozialpädagogischen Assistent*in nach der Förderrichtlinie des Landes Schleswig-Holstein bietet eine einzigartige Möglichkeit, qualifizierte Fachkräfte direkt in den Einrichtungen auszubilden und frühzeitig in das Team zu integrieren. Gemeinsam mit Ihnen möchten wir die nächste Generation von Fachkräften ausbilden und nachhaltig die Qualität in der Kinderbetreuung stärken.
Vorteile für Ihre Einrichtung
1. Frühe Integration von Fachkräften: Die Auszubildenden sind von Beginn an fester Bestandteil Ihres Teams und bringen frischen Wind und neue Ideen in Ihre Einrichtung. Sie lernen die Arbeitsabläufe kennen und können sich direkt in den Alltag einbringen.
2. Qualifizierte Begleitung: Sie haben die Möglichkeit, die Auszubildenden intensiv zu begleiten und deren Kompetenzen gezielt zu fördern. Durch die praxisnahe Ausbildung können Theorie und Praxis optimal verknüpft werden.
3. Stärkung des Fachkräfteteams: Mit der praxisintegrierten Ausbildung unterstützen Sie den Fachkräftenachwuchs und sichern sich motivierte und gut ausgebildete Mitarbeitende für die Zukunft.
4. Finanzielle Förderung: Das Land Schleswig-Holstein unterstützt die praxisintegrierte Ausbildung finanziell. Für angehende Erzieher*innen wird im ersten Ausbildungsjahr ein Zuschuss von monatlich 800 € gewährt. Zusätzlich übernimmt das Land für die Freistellung der Praxisanleitung wöchentlich 50 € für zwei Stunden Freistellung. Für die sozialpädagogischen Assistent*innen beträgt der Zuschuss in beiden Ausbildungsjahren monatlich 600 €, ebenfalls inklusive 50 € wöchentlich für zwei Stunden Freistellung der Praxisanleitung.
5. Unterstützung durch den Kreis Schleswig-Flensburg: Der Kreis Schleswig-Flensburg gewährt ebenfalls einen Zuschuss über eine eigene Förderrichtlinie, sofern die Ausbildung vom Land gefördert wird. Der Kreis übernimmt dabei die Differenz zwischen den Ausbildungskosten nach dem Tarifvertrag TVAöD-Pflege und der Landesförderung für die gesamte Ausbildungsdauer. Für sozialpädagogische Assistent*innen können dabei bis zu 96,46 % der Ausbildungskosten übernommen werden. Zusätzlich wird ein einmaliger Zuschuss zur Qualifizierung der Praxisanleitung gewährt.
Ihr Beitrag zur Fachkräfteentwicklung
Als Träger einer Kindertageseinrichtung spielen Sie eine zentrale Rolle bei der Ausbildung und Entwicklung zukünftiger Fachkräfte. Indem Sie Ausbildungsplätze anbieten, leisten Sie einen wertvollen Beitrag zur Sicherstellung einer hochwertigen pädagogischen Betreuung und Bildung unserer Kinder.
Wir laden Sie herzlich ein, Teil dieses zukunftsweisenden Ausbildungsmodells zu werden und gemeinsam mit uns die Fachkräfte von morgen auszubilden. Lassen Sie uns zusammen die Zukunft gestalten und eine qualifizierte und engagierte pädagogische Arbeit in den Kindertageseinrichtungen sicherstellen.
Interessiert? Nehmen Sie Kontakt mit uns auf und erfahren Sie mehr darüber, wie Ihre Einrichtung von der praxisintegrierten Ausbildung profitieren kann. Gemeinsam schaffen wir die besten Voraussetzungen für eine erfolgreiche Ausbildung und eine starke pädagogische Arbeit.
Fahrplan für das Einstellungsverfahren
- Die Träger prüfen, ob sie beim Kreis ihr Interesse an einer Förderung für einen PiA-Platz bekunden wollen.
- Träger reichen Interessensbekundung (Ausbildungsform Erzieher oder SPA, Anzahl, Name der Kita) beim Kreis ein.
- Kreis teilt Rangliste für Förderung Träger und BBZ mit.
- Ausschreibung durch den Träger und Bewerbungsverfahren beim Träger - Dauer 2 Monate = November/Dezember
- Praxisanleitung planen, ggf. Zertifizierungs-Kursus buchen, zum Beispiel den Qualifizierungskurs am BBZ Schleswig: https://shop.bbzsl.de/seminare/
- Einstellungszusage durch Träger an Bewerbende und als Info an das BBZ (vorbehaltlich der Beurteilung des BBZ über die Voraussetzungen – Einverständnis vom Bewerbenden über Weitergabe der Unterlagen an die Fachschule einholen) - Januar/Februar
- Anträge der Träger auf Reservierung Fachschulplatz an BBZ (bestenfalls bereits mit den Bewerbungsunterlagen der Schüler*innen zur Prüfung der Voraussetzungen) - spätestens Ende Februar
- Aufnahmeantrag mit der Unterschrift des*r zukünftigen Auszubildenden an das BBZ Schleswig leiten (https://www.bbzsl.de/wp-content/uploads/2023/01/Aufnahmeantrag-FS-Sozialwesen.pdf)
- BBZ erteilt Schulplatzzusage an Schüler und Träger sowie den Einschulungstermin - Anfang April
- Träger meldet eine geeignete Gruppenleitung zum Qualifizierungskurs für Praxisanleitungen an
- BBZ und Träger schließen Kooperationsvereinbarung über Ausbildungsablauf, Zeiträume der Praktika etc.
- Träger stellen Anträge beim Kreis (Land- + Kreisförderung) und reichen Antragsunterlagen schnellstmöglich ein (Ausbildungsvertrag, Vergütung etc.) - Mitte April.
- Träger schließt Ausbildungsvertrag ab.
- Land bewilligt Förderung - Ende Juni (nicht beeinflussbar).
- Träger erhält vom Kreis die Bewilligung der Landes- und Kreisförderung.
- Die Ausbildung beginnt mit der Praxisphase in der Kita (vom 01. August bis zum Einschulungstermin).