Beratungsangebote
Für seine Kund*innen halten das Jobcenter Schleswig-Flensburg und die Sozialzentren verschiedene Beratungsangebote bereit:
Beauftragte für Chancengleichheit am Arbeitsmarkt - Beratung und Unterstützung für Familien, die SGB-II-Leistungen beziehen
Die Beauftragte für Chancengleichheit am Arbeitsmarkt (BCA) unterstützt und berät sowohl Kund*innen des Jobcenters Schleswig-Flensburg als auch Arbeitgeber*innen im Kreisgebiet in Fragen der:
- Chancengleichheit von Frauen und Männern am Arbeitsmarkt
- Vereinbarkeit von Familie und Beruf (insbesondere nach einer Familienphase)
- Eingliederung in Arbeit, Ausbildung und beruflichen Wiedereinstieg
- Frauenförderung
Unterstützung und Beratung für Kund*innen des Jobcenters Schleswig-Flensburg
- Sie sind alleinerziehend oder erziehend?
- Sie wohnen im Kreis Schleswig-Flensburg?
- Sie beziehen SGB II-Leistungen?
- Sie möchten gerne arbeiten oder eine Ausbildung beginnen?
- Sie benötigen Unterstützung bei der Suche nach einer geeigneten Kinderbetreuung?
- Sie wissen nicht, wie Sie Familie und Beruf unter einen Hut bringen sollen?
Dann wenden Sie sich gerne telefonisch oder per E-Mail an die Beauftragte für Chancengleichheit am Arbeitsmarkt.
Unterstützung und Beratung für Arbeitgeber*innen im Kreis Schleswig-Flensburg
Bei Fragen rund um die Themen
- Familienfreundliche Angebote für Arbeitnehmer*innen
- Ausbildung in Teilzeit
- Fachkräftemangel als Chance für Erziehende
wenden Sie sich gerne telefonisch oder per E-Mail an die Beauftragte für Chancengleichheit am Arbeitsmarkt.
Beauftragte für Chancengleichheit am Arbeitsmarkt stellt sich vor
Durch das nachstehende Interview möchten wir Ihnen die Möglichkeit bieten, unsere Anika Nissen persönlich kennenzulernen. So erhalten Sie Informationen zu den Unterstützungsangeboten aus erster Hand. Hören Sie rein und scheuen Sie sich nicht, Frau Nissen bei Fragen oder Anliegen zu kontaktieren!
Schuldner*innen- und Insolvenzberatung
Die Schuldnerberatungsstelle des Kreises Schleswig- Flensburg ist eine zugelassene Stelle nach § 305 der Insolvenzordnung. Das bedeutet, dass Verbraucherinsolvenzanträge (Privatinsolvenzanträge) von uns vorbereitet und bei dem Insolvenzgericht eingereicht werden können. Verbraucher - und unter bestimmten Bedingungen auch ehemalige Selbstständige - müssen für den Insolvenzantrag die Bescheinigung einer geeigneten Stelle oder Person (z.B. Rechtsanwälte) vorweisen. Ohne diese Bescheinigung ist ein Verbraucherinsolvenzantrag unzulässig.
Innerhalb der Beratung werden die verschiedenen Möglichkeiten der Schuldenregulierung mit Ihnen zusammen geprüft, besprochen und bewertet. Der Antrag auf Eröffnung der Insolvenz ist dabei eine dieser Möglichkeiten.
Für aktive Selbstständige oder ehemalige Selbstständige mit mehr als 19 Gläubigern und/oder Schulden aus Arbeitsverhältnissen (Lohn/Gehalt oder Sozialabgaben für Angestellte nicht gezahlt) ist der Regelinsolvenzantrag vorgeschrieben. Dieser Antrag könnte ohne Unterstützung einer geeigneten Stelle oder Person gestellt werden, einen geeigneten Vordruck finden Sie hier.
Die weiteren Aufgaben und Hilfestellungen der Schuldnerberatung sind:
- Durchführung von Schuldenregulierungsverfahren
- Beratung im Hinblick auf Schuldnerschutz
- Zusammenstellen der Gläubigerunterlagen
- Überprüfung von Forderungen
- Hilfe beim Schriftverkehr mit den Gläubigern
- Hilfe beim Erstellen eines Haushaltsplanes
Beratung
Die Beratung ist für Sie kostenfrei.
Termine bei der Schuldnerberatung können online oder telefonisch unter 04621/87-283 und 04621/87-481 vereinbart werden.
Die offene Sprechstunde findet nicht mehr statt. Es ist eine vorherige Terminvereinbarung notwendig.
Jedoch haben wir unser Beratungsangebot der Schuldner- und Insolvenzberatungsstellen für Sie erweitert, sodass wir Ihnen nicht nur in dem Schleswiger Kreishaus zur Verfügung stehen. Sie finden uns:
- Jeden 1. Mittwoch des Monats
in den Räumlichkeiten des Sozialzentrums Kappeln
Schmiedestraße 43, 24376 Kappeln - Jeden 2. Mittwoch des Monats
in den Räumlichkeiten des Sozialzentrums Flensburg-Umland
Eckernförder Landstraße 65, 24941 Flensburg - Jeden 3. Mittwoch des Monats
in den Räumlichkeiten des Sozialzentrums Handewitt
Frösleer Bogen 17 A, 24983 Handewitt - Jeden 4. Mittwoch des Monats
in den Räumlichkeiten des Sozialzentrums Eggebek
Hauptstraße 2, 24852 Eggebek
Nützliche Unterlagen
Bitte nehmen Sie nach Möglichkeit folgende Unterlagen mit:
- Einkommensnachweise
- Gläubiger*innenunterlagen
- Aufnahmebogen
- Haushaltsbogen
- Fragebogen
Die Unterlagen sind für die Beratung hilfreich, aber nicht zwingend notwendig.
Pfändungsschutz
Neben dem gesetzlichen Pfändungsschutz bei Arbeitseinkommen, der in den meisten Fällen bereits durch den Arbeitgeber beachtet wird, bestehen eine Vielzahl von weiteren Schutzmaßnahmen, die im Einzelfall hergestellt werden können und müssen. Der Link zeigt eine Übersicht.
Das Pfändungsschutzkonto
Der Pfändungsschutz auf dem Konto ist seit dem 01.07.2010 nur über das Pfändungsschutzkonto
(P-Konto) möglich. Ohne Nachweise hat ein Pfändungsschutzkonto einen Grundfreibetrag von 1.560,00 €.
Beispiel 1:
Der freigestellte Betrag beträgt 1.560,00 €
Geldeingang in einem Monat 950,00 €
⯈ Der Geldeingang von 950,00 € steht dem Kontoinhaber zur Verfügung
Beispiel 2:
Der freigestellte Betrag beträgt 1.560,00 €
Geldeingang in einem Monat 1.800,00 €
⯈ Der Geldeingang übersteigt die 1.560,00 € um 240,00 €. Somit steht dem Kontoinhaber ein Betrag von 1.560,00 € zur Verfügung. Der übersteigende Betrag von 240,00 € wird an den pfändenden Gläubiger ausgekehrt.
Erfolgt keine Umstellung des Girokontos in ein Pfändungsschutzkonto, dann steht auch kein freigestellter Betrag zur Verfügung und es wird unter Umständen der gesamte Geldeingang an den pfändenden Gläubiger abgeführt.
Ein Pfändungsschutzkonto braucht daher jede Person, auf deren Konto eine Pfändung vorhanden ist.
Bei Besonderheiten (z.B. Konto im Soll, Patchwork-Familie, Selbstständige, Unterhaltspfändungen) empfiehlt sich eine Beratung durch die Schuldnerberatungsstelle.
Auch wenn bereits eine Kontopfändung vorliegt, kann der Schutz rückwirkend bis zu 4 Wochen hergestellt werden.
Jede Bank ist verpflichtet das Girokonto in ein P-Konto umzuwandeln.
Achtung:
Jede Person darf nur ein P-Konto besitzen. Sofern der Grundfreibetrag nicht ausreicht, kann unter bestimmten Bedingungen eine P-Konto Bescheinigung zur Erhöhung des Freibetrages erteilt werden. Nähere Auskunft bekommen Sie bei Ihrer Schuldnerberatung.
Was wird für eine P-Konto Bescheinigung benötigt?
Unterhaltspflichten bei minderjährigen Kindern: Geburtsurkunde der Kinder oder andere Nachweise (SGB II Bescheid, Vaterschaftsanerkennungsurkunde etc.) - bei volljährigen Kindern zusätzlich Schulbescheinigung, Lehrvertrag o.ä., sowie Nachweise über tatsächlich und regelmäßig gezahlten Unterhalt.
Unterhaltsberechtigte Ehefrau/Ehemann: Heiratsurkunde
Kindergeld: Kontoauszug des letzten Monats mit der Gutschrift der Familienkasse
Pflegegeld, Pflegezulage etc.: Bescheid der zuständigen Stelle über die monatliche Zahlung und den aktuellen Kontoauszug des Vormonats mit dem Geldeingang einmalige Sozialleistungen: Bescheid der zuständigen Stelle und den aktuellen Kontoauszug mit der Gutschrift der einmaligen Sozialleistung.
Jugendberufsagentur Schleswig-Flensburg
Herzlich willkommen bei der Jugendberufsagentur in Schleswig-Flensburg! An drei Standorten in Schleswig, Kappeln und Flensburg beraten hier GEMEINSAM Fachkräfte der Jobcenter, Arbeitsagenturen, des Jugendamtes und der Berufsschulen in enger Abstimmung mit den Schulen. Auch die Eingliederungshilfe ist bei Bedarf Teil des Beratungsteams. Manchmal ist eine reine Berufsberatung nicht ausreichend und es braucht zusätzliche Ansprechpartner, die zusammen beraten, um den Weg von der Schule in den Beruf zu schaffen. Junge Menschen aus dem gesamten Kreisgebiet zwischen 14 und 25 Jahren können hier niedrigschwellig Hilfe bekommen.
In Schleswig und Kappeln beraten unsere Teams in den Gebäuden der Berufsschule, in Flensburg gemeinsam mit den Kolleg*innen der Stadt Flensburg im Gewerkschaftshaus zentral mitten in der Innenstadt. Bitte checken Sie über www.jba-sl-fl.de die aktuellen Öffnungszeiten! Hier finden Sie auch noch weitere Informationen zur JBA.
Beratungserfahrung als gelingende, zentrale und institutionsübergreifende Anlaufstelle haben unsere Kolleg*innen bereits seit 2016.
Übergangsmanagement Schule-Beruf
Die Jugendberufsagenturen arbeiten im Kontext Übergang Schule-Beruf. Bereits seit 2014 verantworten die Leitungskräfte des Jobcenters (SGB II), der Arbeitsagentur (SGB III), Jugendhilfe (SGB VIII), Eingliederungshilfe (SGB IX), sowie des Berufsbildungszentrums und der Schulen (Schulgesetz) als Regionale Lenkungsgruppe eine gemeinsame strategische Ausrichtung.
Hervorgegangen aus der regionalen Daseinsvorsorge und mit Blick auf die Bedarfe der Jugendlichen in dieser wichtigen Phase werden Angebote, Aktionen, Herausforderungen und Netzwerkarbeit mit Blick auf die Erfordernisse im Kreis gemeinsam abgestimmt und angepasst.
Ansprechpartnerinnen für die Koordination dieses Übergangsmanagements von der Schule in den Beruf sind Iris Panten-Reetz und Alexandra Florek aus dem Fachbereich Regionale Integration des Kreises Schleswig-Flensburg.