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"Sprache verbindet": Arbeits- und Sozialausschuss beschließt Ausschreibung eines dezentralen Sprachförderprojekts im Kreisgebiet
Der Arbeits- und Sozialausschuss des Kreises Schleswig-Flensburg hat in seiner Sitzung am 14. Mai 2025 grünes Licht für eine Ausschreibung des Projekts „Sprache verbindet“ gegeben. Mit dem Beschluss beauftragt der Ausschuss die Verwaltung, ein Vergabeverfahren zur Umsetzung des Projekts auf den Weg zu bringen. Grundlage für die Leistungsbeschreibung sind Ergebnisse eines Workshops vom 18. März 2025 sowie ein entsprechend erarbeitetes Konzept. Mit dem Beschluss verbunden ist die Aufhebung des bislang bestehenden Sperrvermerks für die bereitgestellten Haushaltsmittel in Höhe von bis zu 150.000 Euro.
Ziel: Sprachkompetenz stärken, Integration fördern
Das erarbeitete Konzept des Projekts „Sprache verbindet“ richtet sich an volljährige Geflüchtete und Zugewanderte mit Arbeitsmarktzugang, die bereits über Grundkenntnisse der deutschen Sprache verfügen, aber Schwierigkeiten haben, diese im Alltag zu festigen oder auszubauen. Hintergrund ist, dass bestehende Sprachkursangebote – insbesondere die Integrationskurse des Bundesamtes für Migration und Flüchtlinge (BAMF) – vielerorts nicht ausreichen, um die Bedarfe im Kreisgebiet zu decken. Lange Wartezeiten auf Kursplätze erschweren es den Menschen, ihre Sprachkompetenzen aufrechtzuerhalten oder auszubauen. Dies verzögert den Zugang zum Arbeitsmarkt und erschwert die gesellschaftliche Teilhabe.
Aktuell leben im Kreis Schleswig-Flensburg 3.075 Geflüchtete, davon 854 im Leistungsbezug nach dem Asylbewerberleistungsgesetz (AsylbLG) und 1.526 im Bezug nach dem SGB II. Hinzu kommen 1.405 Menschen aus der Ukraine, von denen 971 ebenfalls Leistungen nach dem SGB II beziehen. Ein großer Teil dieser Menschen erfüllt die Kriterien für die Teilnahme am Projekt.
Projekt mit dezentraler Struktur und niedrigschwelligem Zugang
Die Durchführung des Projekts ist auf ein Jahr angelegt, mit insgesamt sechs geplanten Durchgängen an drei verschiedenen Standorten im Kreisgebiet. Jeder Durchgang soll acht Wochen dauern. Durch diese dezentrale Struktur – zum Beispiel in Sozialzentren, in Familienbildungsstätten oder in Räumlichkeiten der Ämter und Gemeinden – sollen insbesondere auch Menschen mit eingeschränkter Mobilität, familiären Verpflichtungen oder fehlender ÖPNV-Anbindung erreicht werden. Die wohnortnahe Teilnahme soll zudem den Kontakt zu potenziellen Arbeitgebern stärken und lokale Netzwerke ermöglichen.
Als Teilnahmevoraussetzungen sind ein entsprechender Leistungsbezug nach dem AsylbLG oder dem SGB II, Grundkenntnisse der deutschen Sprache, ein Alter von mindestens 18 Jahren, Freiwilligkeit und ein möglicher Arbeitsmarktzugang angedacht. Die Anmeldung soll unkompliziert über Behörden, Beratungsstellen oder auch als Selbstmeldung ermöglicht werden.
Vorgeschichte: Beschlüsse auf Kreistags- und Ausschussebene
Bereits im Dezember 2024 hatte der Kreistag die Förderung eines Projekts zur Sprachförderung beschlossen (siehe Bericht). Auf Basis dieses Beschlusses wurde die Verwaltung beauftragt, ein entsprechendes Konzept zu erarbeiten. Die Vorstellung erfolgte im Februar 2025 im Arbeits- und Sozialausschuss, der jedoch noch Klärungsbedarf sah und die Entscheidung vertagte. Im Zuge dessen wurde eine Projektbegleitgruppe eingerichtet, die sich intensiv mit der konzeptionellen Ausgestaltung befasste. Im März 2025 führte sie einen Workshop zur konkreten Planung durch und wird das Projekt auch weiterhin nach Zuschlag mit einem Träger, zur Halbzeit der Projektlaufzeit und bis zum Abschluss des Projekts begleiten.
Die Ausschussvorsitzende Heide Brodda zeigte sich erfreut über den aktuellen Beschluss:
„Mit 'Sprache verbindet' möchten wir ein praxisnahes Angebot schaffen, das nicht nur Sprachkompetenz stärkt, sondern echte Brücken in den Arbeitsmarkt und in unsere Gesellschaft baut. Besonders wichtig ist mir, dass wir auf die Menschen im gesamten Kreis zugehen und Barrieren abbauen – sprachlich, sozial und räumlich.“
Nächste Schritte: Ausschreibung und Projektstart
Mit der heutigen Entscheidung ist der Weg frei für das notwendige Vergabeverfahren. Die Verwaltung wird nun zeitnah eine Leistungsbeschreibung erarbeiten, um das Projekt auszuschreiben und mit einem Träger starten zu können.