Beratung zur Prävention und Bekämpfung von Infektionskrankheiten in Anspruch nehmen
Leistungsbeschreibung
Die Ziele des Infektionsschutzes sind,
- übertragbaren Krankheiten beim Menschen vorzubeugen,
- Infektionen frühzeitig zu erkennen und
- ihre Weiterverbreitung zu verhindern.
Dies ist eine der Aufgaben des Öffentlichen Gesundheitsdienstes (ÖGD). Damit ist die Gesamtheit aller staatlichen Einrichtungen gemeint, die Gesundheitsgefahren abwehren, Krankheiten vorbeugen und die Gesundheit fördern.
Die Gesundheitsämter sind Teil des ÖGD. Diese beraten Sie individuell zu Themen des Infektionsschutzes, beispielsweise zu
- Schutzimpfungen,
- Tuberkulose,
- sexuell übertragbaren Krankheiten,
- HIV/AIDS,
- Hygiene-Vorschriften.
Außerdem informiert der ÖGD allgemein zu bestimmten Infektionskrankheiten. Er geht beispielsweise auf folgende Fragen ein:
- Wie sollte man sich im Ernstfall verhalten?
- Wie sind die Übertragungswege?
- Wie groß ist die Ansteckungsgefahr?
Auf Bundesebene stellt das Bundesinstitut für Öffentliche Gesundheit (BIÖG) zudem Informationen für die Bevölkerung zum Thema Infektionsschutz bereit. Das Robert-Koch-Institut (RKI) erstellt entsprechende Informationen für die Fachöffentlichkeit.
Die Informationen in diesem Abschnitt stammen nicht vom Kreis Schleswig-Flensburg, sondern aus dem Zuständigkeitsfinder Schleswig-Holstein.
Rechtsgrundlage
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Urheber
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Onlinedienste
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Voraussetzungen
Sie möchten sich zu Fragen des Infektionsschutzes beraten lassen.
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Welche Unterlagen benötige ich?
- gegebenenfalls Impfpass
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Welche Fristen muss ich beachten?
Es gibt keine Frist.
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Rechtsbehelf
Kein Rechtsbehelf nötig, da nur formlose Beratung und keine rechtlich bindende Entscheidung der Behörde
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