Hilfe zur Überwindung besonderer sozialer Schwierigkeiten beantragen
Leistungsbeschreibung
 Sofern Sie besondere soziale Schwierigkeiten haben, können Sie 
 eine Beratung zu den Hilfen zur Überwindung dieser Schw
 ierigkei 
 ten erhalten.
 
 
 Im Rahmen dieser Beratung können auch bereits die erforderlichen 
 Voraussetzungen für die Hilfe
 währung geklärt werden. 
 Bei den Hilfen zur Überwindung besonderer sozialer Schwierigkei
 ten handelt es sich um nachrangige Leistungen. Daher werden Sie 
 bei der Beratung auch über andere, vorrangige Leistungen, die zu
 erst genommen werden müssen, informiert. 
 Sollten Sie folgende Vo
 raussetzungen erfüllen, können unter Um
 ständen Hilfen zu Überwindung besonderer sozialer Schwierigkei
 ten gewährt werden:
- 
  Besondere Lebensverhältnisse: 
  - keine oder keine ausreichende Wohnung
- ungesicherte wirtschaftliche Lebensgrundlage
- gewaltgeprägte Lebensumstände
- Entlassung aus einer geschlossenen Einrichtung
- vergleichbare nachteilige Umstände
 
- 
  Soziale Schwierigkeiten
  : 
  - Erhalt oder Beschaffung einer Wohnung
- Finden eines Arbeitsplatzes
- Erhalt eines Arbeitsplatzes
- familiäre oder andere soz iale Beziehungen
- Straffälligkeit
 
Sollten Sie diese Voraussetzungen erfüllen und keine anderen Leis tungen möglich sein, können Sie beispielsweise folgende Leistun gen bekommen :
- Beratung und persönliche Betreuung, auch für Angehörige
- Maßnahmen zur Beschaffung und Erhaltung einer Woh nung
- Hilfen zum Erlangen und Sichern eines Arbeitsplatzes
- Hilfen zur Schul - bzw. Berufsausbildung
- Geld - und Sachleistungen sind möglich, z.B. Krankenkas senbeiträge, Bekleidungsbeihilfe oder ein Taschengeld bei stationärer Unterbring ung
Die Informationen in diesem Abschnitt stammen nicht vom Kreis Schleswig-Flensburg, sondern aus dem Zuständigkeitsfinder Schleswig-Holstein.
An wen muss ich mich wenden?
Bitte wenden Sie sich an die zuständige Stelle Ihres Kreises, Ihrer kreisfreien Stadt oder des Landes.
- Kreis oder kreisfreie Stadt oder bei Übertragung Gemeinde oder Amt (ambulante Hilfen)
- Ministerium für Soziales, Jugend, Familie, Senioren, Integration und Gleichstellung des Landes Schleswig-Holstein (stationäre Hilfen)
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Welche Unterlagen benötige ich?
 In der Regel keine Unterlagen erforderlich
 
 
 Im Einzelfall kann das 
 Sozialamt 
 erforderliche Unterlagen anfor
 dern.
- Personalausweis
- Krankenversichertenkarte
- Leistungsbescheide (zum Beispiel Arbeitslosengeld (ALG), Rentenbescheid)
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Welche Gebühren fallen an?
Kostenart: kostenlos
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Welche Fristen muss ich beachten?
Die Leistung erfolgt ab Antragstellung.
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Rechtsgrundlage
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Verfahrensablauf
- Um die Beratung zu den Hilfen zur Überwindung besonde rer sozialer Schwierigkeiten zu bekommen, muss eine ent sprechende Kontakta nfrage gestellt werden.
- Bei der Beratung können die konkreten Unterstützungs möglichkeiten besprochen werden.
- Auch mögliche vorran gige Leistungen können hier bespro chen werden.
- Mögliche Hilfen sind unter anderem : Hilfen zur Gesundheit, Hilfe zur Pflege oder Hilfen in sonstigen Lebenslagen
- Ob die Voraussetzungen der Hilfen zur Überwindung be- sonderer sozialer Schwierigkeiten erfüllt si nd, kann im Be ratungsgespräch besprochen werden.
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Voraussetzungen
Sie müssen keine Voraussetzungen erfüllen, um die erste Beratung zu erhalten. Um eine Hilfe zu erhalten, sind Einzelfallentscheidun gen notwendig.
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Formulare
 Formulare vorhanden: 
 Nein
 
 
 Schriftform erforderlich: 
 Nein
 
 
 Formlose Antragsstellung möglich: 
 Ja
 
 
 Persönliches Erscheinen nötig: 
 Nein
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Was sollte ich noch wissen?
 Es gibt folgende Hinweise:
 
 
 Die Beratung für die Hilfe zur Überwindung besonderer sozialer 
 Schwierigkeiten kann auch anonym erfolgen.
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Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch:
Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales NRW ( MAGS NRW)
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Urheber
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Onlinedienste
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