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Änderung der Mitglieder in Haushalten mit Trinkwasserleitungen aus Blei melden

Volltext

Wenn Sie eine Trinkwasserversorgungsanlage in Ihrem Haushalt haben und aufgrund Ihrer Eigenversorgung eine Fristverlängerung des Austauschs oder der Stilllegung Ihrer Trinkwasserleitungen aus Blei erhalten haben, müssen Sie Änderungen in den Mitgliedern Ihres Haushaltes dem Gesundheitsamt melden.

Wenn zum Beispiel Kinder bei Ihnen einziehen oder jemand in Ihrem Haushalt schwanger wird, müssen Sie dies melden. Generell muss jede Veränderung gemeldet werden, wie zum Beispiel auch die Anzahl der Haushaltsmitglieder.

Die Informationen in diesem Abschnitt stammen nicht vom Kreis Schleswig-Flensburg, sondern aus dem Zuständigkeitsfinder Schleswig-Holstein.

Verfahrensablauf

Sie melden die Änderungen bei Ihrer zuständigen Stelle.

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Ansprechpunkt

Gesundheitsämter der Kreise und kreisfreien Städte

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Voraussetzungen

  • Sie nutzen Trinkwasserleitungen aus Blei in Eigenversorgung.
  • Sie haben eine Fristverlängerung zum Austausch oder Stilllegung der Trinkwasserleitungen aus Blei über den 12.01.2026 hinaus von Ihrem Gesundheitsamt erhalten.
  • Es ergibt sich eine Änderung bei den Mitgliedern Ihres Haushalts, welcher die Trinkwasserleitungen aus Blei nutzt. (zum Beispiel Schwangerschaft, weitere Kinder, Anzahl der Personen etc.)

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Rechtsgrundlage(n)

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Fachliche Freigabe

Fachlich freigegeben am: 30.04.2024
Fachlich freigegeben durch:

Ministerium für Justiz und Gesundheit des Landes Schleswig-Holstein

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Urheber

Weiterleitungsdienst: Deep-Link zum Ursprungsportal

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Weitere Informationen

Zuständige Stelle

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