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Was erledige ich wo?

Änderung persönlicher Daten der Betriebsleitung der Handwerkskammer mitteilen


Leistungsbeschreibung

In der Handwerksrolle werden neben betriebsbezogenen Daten solche zur Betriebsleitung gespeichert. Ändern sich die persönlichen Daten (elektronische Kontaktdaten, Adresse) der Betriebsleitung, müssen Sie das der zuständigen Handwerkskammer mitteilen.

Die Informationen in diesem Abschnitt stammen nicht vom Kreis Schleswig-Flensburg, sondern aus dem Zuständigkeitsfinder Schleswig-Holstein.

Verfahrensablauf

Informieren Sie die für den Betrieb zuständige Handwerkskammer über die Änderung der persönlichen Daten der Betriebsleitung.

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Zuständige Stelle

Zuständig ist diejenige Handwerkskammer, in deren Bezirk die gewerbliche Hauptniederlassung liegt.

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Voraussetzungen

Relevante persönliche Daten der eingetragenen Betriebsleitung haben sich geändert.

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Welche Unterlagen werden benötigt?

gegebenenfalls: Nachweis der Datenänderung

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Welche Gebühren fallen an?

Die konkrete Gebühr ergibt sich aus dem Gebührenverzeichnis der Handwerkskammer, das über die Internetseite der Kammer abrufbar ist.

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Welche Fristen muss ich beachten?

keine

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Bearbeitungsdauer

keine

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Rechtsgrundlage

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Was sollte ich noch wissen?

Es gibt keine Hinweise und Besonderheiten.

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Fachlich freigegeben durch

Die Senatorin für Wirtschaft, Arbeit und Europa der Freien Hansestadt Bremen

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Fachlich freigegeben am

08.09.2022

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Weitere Informationen

Zuständige Stelle

  • Handwerkskammer Flensburg

    Johanniskirchhof 1–7
    24937 Flensburg

    Öffnungzeiten:
    Mo. - Do: 7.30 – 16.00 Uhr
    Fr. 7.30 – 12.30 Uhr

    Aufzug vorhanden: ja

    Rollstuhlgerecht: ja

  • Einheitlicher Ansprechpartner Schleswig-Holstein

    Deliusstraße 10
    24114 Kiel

    Öffnungzeiten:
    Mo. - Fr. 09:00 Uhr bis 12:00 Uhr
    Mo. - Do. 14:00 Uhr bis 16:00 Uhr
    sowie Termine nach Vereinbarung

    Aufzug vorhanden: ja

    Rollstuhlgerecht: ja

    Bitte beachten Sie: Der Einheitliche Ansprechpartner Schleswig-Holstein koordiniert Ihr Anliegen und leitet Ihre Unterlagen an die jeweils zuständige Behörde weiter. Diese trifft dann die Sachentscheidung.

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