Änderung persönlicher Daten der Betriebsleitung der Handwerkskammer mitteilen
Volltext
In der Handwerksrolle werden neben betriebsbezogenen Daten solche zur Betriebsleitung gespeichert. Ändern sich die persönlichen Daten (elektronische Kontaktdaten, Adresse) der Betriebsleitung, müssen Sie das der zuständigen Handwerkskammer mitteilen.
Die Informationen in diesem Abschnitt stammen nicht vom Kreis Schleswig-Flensburg, sondern aus dem Zuständigkeitsfinder Schleswig-Holstein.
Verfahrensablauf
Informieren Sie die für den Betrieb zuständige Handwerkskammer über die Änderung der persönlichen Daten der Betriebsleitung.
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Zuständige Stelle
Zuständig ist diejenige Handwerkskammer, in deren Bezirk die gewerbliche Hauptniederlassung liegt.
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Voraussetzungen
Relevante persönliche Daten der eingetragenen Betriebsleitung haben sich geändert.
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Erforderliche Unterlagen
gegebenenfalls: Nachweis der Datenänderung
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Kosten
Die konkrete Gebühr ergibt sich aus dem Gebührenverzeichnis der Handwerkskammer, das über die Internetseite der Kammer abrufbar ist.
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Frist
keine
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Bearbeitungsdauer
keine
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Rechtsgrundlage(n)
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Hinweise (Besonderheiten)
Es gibt keine Hinweise und Besonderheiten.
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Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch:
Die Senatorin für Wirtschaft, Arbeit und Europa der Freien Hansestadt Bremen
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Urheber
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Onlinedienste
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