Änderung von Stammdaten von Preishoheitsinhabern (PHI) für Kraftstoffe mitteilen
Leistungsbeschreibung
Wenn Sie als Preishoheitsinhaber bei der Markttransparenzstelle für Kraftstoffe (MTS-K) registriert sind und sich Ihre Stammdaten ändern, die Sie bei der Registrierung angegeben haben, müssen Sie dies der MTS-K umgehend mitteilen.
Zu den Stammdaten gehören:
- Ihr Name
- Ihre Anschrift im Inland
- Name mindestens einer Kontaktperson
- Telefonnummer
- gegebenenfalls Firma
- gegebenenfalls Name einer vertretungsberechtigten Person
- gegebenenfalls E-Mail-Adresse
- gegebenenfalls Faxnummer
Die Informationen in diesem Abschnitt stammen nicht vom Kreis Schleswig-Flensburg, sondern aus dem Zuständigkeitsfinder Schleswig-Holstein.
Verfahrensablauf
Sie können der Markttransparenzstelle für Kraftstoffe (MTS-K) die Änderungen Ihrer Stammdaten online, per Post, E-Mail oder Fax mitteilen.
Wenn Sie die Änderung online übermitteln:
- Gehen Sie auf die Internetseite des Bundesportals verwaltung.bund.de und rufen Sie den Online-Antrag auf.
- Geben Sie Ihre neuen Stammdaten ein.
- Laden Sie gegebenenfalls erforderliche Unterlagen hoch.
- Senden Sie den Antrag elektronisch ab.
- Die MTS-K prüft die Änderungen und meldet sich im Falle von Rückfragen bei Ihnen.
Wenn Sie die Änderung per Post, E-Mail oder Fax übermitteln:
- Sie teilen der MTS-K die Änderungen Ihrer Stammdaten in einem formlosen Schreiben mit.
- Nennen Sie in dem Schreiben Ihr Aktenzeichen.
- Schicken Sie das Schreiben per Post, E-Mail oder Fax an die MTS-K.
- Die MTS-K prüft Ihre Angaben und meldet sich im Falle von Rückfragen bei Ihnen.
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Voraussetzungen
- Sie sind Preishoheitsinhaber (PHI) für Kraftstoffe oder handeln in Vertretung eines PHI.
- Sie sind bereits bei der Markttransparenzstelle für Kraftstoffe (MTS-K) als PHI registriert.
- Ihre Stammdaten haben sich geändert.
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Welche Unterlagen benötige ich?
- Änderungsmitteilung
-
gegebenenfalls:
- Nachweise über Änderungen
- Handelsregisterauszug oder Gewerbeschein
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Welche Gebühren fallen an?
Es fallen keine Kosten an.
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Welche Fristen muss ich beachten?
Es gibt keine Frist.
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Bearbeitungsdauer
- 2 Woche(n) — 3 Monat(e)
- Die Bearbeitungsdauer hängt ab von der Vollständigkeit der Angaben und Nachweise und Ihrer Reaktionszeit bei Rückfragen der MTS-K.
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Rechtsgrundlage
- § 2 Absatz 3 Satz 3 Verordnung zur Markttransparenzstelle für Kraftstoffe (MTS-Kraftstoff-Verordnung - MTSKraftV)
- § 47 k Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB)
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Rechtsbehelf
Es ist kein Rechtsbehelf vorgesehen.
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Urheber
Bundeskartellamt (BKartA), Markttransparenzstelle für Kraftstoffe
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Onlinedienste
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