Änderungsanzeigen im Veterinärbereich zu Arzneimitteln, die im nationalen Verfahren zugelassen sind Entgegennahme Immunmodulatoren
Rechtsgrundlage
§ 29 TierImpfStV
Die Informationen in diesem Abschnitt stammen nicht vom Kreis Schleswig-Flensburg, sondern aus dem Zuständigkeitsfinder Schleswig-Holstein.
Urheber
Weiterleitungsdienst: Deep-Link zum Ursprungsportal
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