Übernahme der Unfallversicherung als Pflegeeltern beantragen
Leistungsbeschreibung
Der Gesetzgeber sieht die Erstattung der Aufwendungen für angemessene Beiträge einer privaten Unfallversicherung von Pflegepersonen der Vollzeitpflege vor, sofern keine gesetzliche Unfallversicherung gegeben ist.
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Verfahrensablauf
Erkundigen Sie sich bei Ihrem zuständigen Jugendamt oder Pflegekinderdienst.
Das Jugendamt prüft Ihren Antrag und den Anspruch auf Beitragsübernahme.
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An wen muss ich mich wenden?
Jugendamt des Kreises oder der kreisfreien Stadt.
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Voraussetzungen
Bestehendes Pflegeverhältnis der Vollzeitpflege nach §§ 27, 33 SGB VIII.
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Rechtsgrundlage
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Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch:
Die Senatorin für Soziales, Jugend, Frauen, Integration und Sport der Freien Hansestadt Bremen
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Urheber
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