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Was erledige ich wo?

Übernahme der Unfallversicherung als Pflegeeltern beantragen


Leistungsbeschreibung

Der Gesetzgeber sieht die Erstattung der Aufwendungen für angemessene Beiträge einer privaten Unfallversicherung von Pflegepersonen der Vollzeitpflege vor, sofern keine gesetzliche Unfallversicherung gegeben ist.

Die Informationen in diesem Abschnitt stammen nicht vom Kreis Schleswig-Flensburg, sondern aus dem Zuständigkeitsfinder Schleswig-Holstein.

Verfahrensablauf

Erkundigen Sie sich bei Ihren zuständigen Jugendamt oder Pflegekinderdienst. 

Einen Antrag auf Beitragsübernahme können Sie über den Onlinedienst „PflegekinderwesenDigital“ mit dem Formular „Beitragsübernahme der Unfallversicherung von Pflegepersonen“ stellen.

Das Jugendamt prüft Ihren Antrag und den Anspruch auf Beitragsübernahme.

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An wen muss ich mich wenden?

Jugendamt des Kreises oder der kreisfreien Stadt.

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Voraussetzungen

Bestehendes Pflegeverhältnis der Vollzeitpflege nach §§ 27, 33 SGB VIII.

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Rechtsgrundlage

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Fachlich freigegeben durch

Die Senatorin für Soziales, Jugend, Frauen, Integration und Sport der Freien Hansestadt Bremen

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Fachlich freigegeben am

24.05.2023

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Weitere Informationen

Zuständige Stelle

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