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Was erledige ich wo?

Übernahme von Beiträgen der freiwilligen Krankenversicherung für Pflegekind/er beantragen


Leistungsbeschreibung

Pflegekinder müssen krankenversichert sein. Wenn für ein Pflegekind kein anderweitiger Krankenversicherungsschutz besteht, kann das Jugendamt angemessene Beiträge für eine freiwillige Krankenversicherung übernehmen.

Der Wechsel in eine freiwillige Krankenversicherung ist von Fristen abhängig, über die die zuständige Krankenkasse beraten kann.

Die Informationen in diesem Abschnitt stammen nicht vom Kreis Schleswig-Flensburg, sondern aus dem Zuständigkeitsfinder Schleswig-Holstein.

An wen muss ich mich wenden?

Jugendamt des Kreises oder der kreisfreien Stadt.

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Voraussetzungen

Das Jugendamt prüft die individuellen Voraussetzungen für eine Beitragsübernahme. Anspruchsberechtigte sollten sich zunächst von ihrem örtlichen Jugendamt oder Pflegekinderdienst beraten lassen, bevor sie einen Antrag stellen.

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Rechtsgrundlage

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Fachlich freigegeben durch

Die Senatorin für Soziales, Jugend, Frauen, Integration und Sport der Freien Hansestadt Bremen

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Fachlich freigegeben am

02.05.2023

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Weitere Informationen

Zuständige Stelle

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