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Was erledige ich wo?

Abfallentsorgung / Abfallberatung

Leistungsbeschreibung

Die kommunale Abfallentsorgung umfasst das Sammeln, Befördern, Behandeln, Verwerten und Beseitigen von Abfällen aus privaten Haushaltungen und anderen Herkunftsbereichen

Jeden Tag haben wir mit Müll zu tun. Und immer wieder kommt die Frage: Wohin damit? Darüber hinaus beschäftigt Bürgerinnen und Bürger auch immer wieder die Frage, wie sie durch Abfallvermeidung, getrennte Sammlung bestimmter Abfälle, Eigenkompostierung oder die Wahl anderer Abfallgefäße Gebühren sparen können.

In Schleswig-Holstein sind die Kreise und kreisfreien Städte als öffentlich-rechtliche Entsorgungsträger zuständig für die Entsorgung der Abfälle aus privaten Haushalten sowie von Abfällen aus anderen Herkunftsbereichen, die beseitigt werden. In diesem Zusammenhang nehmen Sie auch die Aufgabe der Abfallberatung wahr.

Die meisten Kreise und kreisfreien Städte haben die Aufgaben und Pflichten teilweise auf Abfallwirtschaftsgesellschaften oder Zweckverbände übertragen und/oder Dritte mit wesentlichen Aufgaben beauftragt.

An wen muss ich mich wenden?

An die Kreise oder kreisfreien Städte beziehungsweise die von ihnen beauftragten Dritte oder Zweckverbände.

Welche Gebühren fallen an?

Für die Abfallentsorgung sind grundsätzlich Gebühren beziehungsweise Nutzungsentgelte nach den örtlichen Abfallgebührensatzungen beziehungsweise Allgemeinen Geschäftsbedingungen zu entrichten. Informationen hierüber erhalten Sie bei der zuständigen Stelle.

Rechtsgrundlage

Was Sie noch wissen sollten

Weitere Informationen zur Abfallentsorgung sowie Ansprechpartner für den Bereich Abfallwirtschaft finden Sie im Landesportal "Landwirtschaft und Umwelt Schleswig-Holstein".

Zuständigkeit

Abfallwirtschaft Schleswig-Flensburg GmbH (ASF)

Kreis Schleswig-Flensburg

Lollfuß 83
24837 Schleswig

Weitere Informationen

Zuständige Stelle

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