Abfallentsorgung: Deponien
Urheber
Die Informationen in diesem Abschnitt stammen nicht vom Kreis Schleswig-Flensburg, sondern aus dem Zuständigkeitsfinder Schleswig-Holstein.
Volltext
Deponien sind Abfallentsorgungsanlagen, in denen Abfälle zeitlich unbegrenzt abgelagert werden.
Abfälle dürfen auf Deponien grundsätzlich nur abgelagert werden, wenn sie die für die jeweilige Deponieklasse festgelegten Zuordnungskriterien einhalten. Für Hausmüll, hausmüllähnliche Gewerbeabfälle und andere Abfälle mit hohen organischen Anteilen bedeutet dies, dass sie vor der Ablagerung entweder thermisch oder mechanisch-biologisch behandelt werden müssen.
Das Anlagenkataster gibt einen Überblick über die Abfallentsorgungsanlagen in Schleswig-Holstein. Neben der Anschrift und Angaben zum Betreiber werden auch die zugehörigen Anlagendaten und die Abfälle, die die jeweilige Abfallentsorgungsanlage annehmen darf, dargestellt.
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Ansprechpunkt
An das Landesamt für Umwelt des Landes Schleswig-Holstein (LfU).
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Rechtsgrundlage(n)
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Hinweise (Besonderheiten)
Das Anlagenkataster der Entsorgungsanlagen in Schleswig-Holstein sowie weitere Informationen zu Deponien finden Sie auf den Seiten der Landesregierung Schleswig-Holstein.
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