Abgrabungen, Aufschüttungen und Teicherrichtungen
Was Sie wissen sollten
Abgrabungen, Aufschüttungen, Kiesabbau
Sind durch Abgrabungen und Aufschüttungen Bodenflächen von mehr als 1.000 m² betroffen oder ist die zu verbringende Menge unbelasteten Bodenmaterials mehr als 30 m³ groß, so bedarf es hierfür einer behördlichen Genehmigung nach § 17 BNatSchG i. V. m. § 11a LNatSchG.
Folgende Unterlagen sind für einen Abgrabungs-/bzw. Aufschüttungsantrag erforderlich:
- Formloser Antrag (u. a. mit vollständiger Anschrift, Telefonnummer/Handynummer, E-Mail-Adresse)
- Erläuterungsbericht (Begründung sowie Angabe der betroffenen Flurstücke, Flur und Gemarkung)
- Antrag Bodenauffüllung
- Aktuelle Flurkarte im Maßstab 1 : 2.000 in der Blattgröße A4 bis max. A3 mit maßstabsgerechter Darstellung des betroffenen Abgrabungs- bzw. Aufschüttungsbereiches (ggfs. Durchnummerierung der einzelnen Aufschüttungsflächen sowie Angabe der jeweiligen Mengen)
- Einverständniserklärung zum Datenschutz bei elektronischem Versand:
Hiermit erkläre ich mich mit der unverschlüsselten elektronischen Zusendung der Entscheidung der Unteren Naturschutzbehörde einverstanden. Ich bin darüber informiert, dass bei der Zusendung per E-Mail die Entscheidung der Unteren Naturschutzbehörde ggf. von Dritten eingesehen oder verändert werden kann.
ja/nein
Diese Unterlagen sind elektronisch per E-Mail sowie 2-fach in Schriftform einzureichen.
Hinweis:
Jegliche Senkenverfüllung ist naturschutzfachlich nicht genehmigungsfähig.
Nachfolgend aufgelistete Unterlagen sind für einen Antrag zur Durchführung eines Kiesabbauvorhabens erforderlich:
- Nutzungsplan mit landschaftspflegerischen Begleitplan
- Erläuterungsbericht mit Anlagen
- Einverständniserklärung des Grundstückseigentümers für den Abbau sowie die Renaturierung (Sukzession) im Original mit vollständiger Anschrift
- PDF-Datei: (PDF, 395 kB)
- PDF-Datei: (PDF, 128 kB)
- Übersichtsplan im Maßstab 1 : 25.000
- Übersichtsplan im Maßstab 1 : 5.000
- Flurkarte im Maßstab 1 : 2.000
- Bestandsplan im Maßstab 1 : 1.000 oder 1 : 2.000
- Abbauplan im Maßstab 1 : 1.000 oder 1 : 2.000
- Renaturierung im Maßstab 1 : 1.000 oder 1 : 2.000
- Schnitte im Maßstab 1 : 1.000 oder 1 : 500
Die o. g. Unterlagen werden zur gleichzeitigen Beteiligung aller Träger öffentlicher Belange elektronisch per E-Mail sowie in 8-facher Ausfertigung benötigt.
Hinweis:
Es empfiehlt sich, vor offizieller Antragstellung zunächst ein Gespräch mit dem jeweiligen Bezirksingenieur bzw. der zuständigen Mitarbeiterin/dem zuständigen Mitarbeiter zu führen, um die grundsätzliche Genehmigungsfähigkeit des Vorhabens zu erörtern.
Rechtsvorschriften
Gesetz zum Schutz der Natur (Landesnaturschutzgesetz - LNatschG) vom 24. Februar 2010