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Was erledige ich wo?

Abweichen von Regelungen zur Nachtarbeitszeit beantragen


Leistungsbeschreibung

Sie brauchen eine Bewilligung von der örtlich zuständigen Behörde für Arbeitsschutz, wenn in Ihrem Unternehmen nachts länger gearbeitet werden soll.

Die Bewilligung der längeren Nachtarbeit ist gesetzlich vorgesehen für:

  • Schichtbetriebe
  • Bau- und Montagestellen
  • Saison- und Kampagnenbetriebe, wenn die Verlängerung der Arbeitszeit durch eine Verkürzung der Arbeitszeit an anderen Tagen ausgeglichen wird

Für bestimmte Ausnahmen gelten Höchstgrenzen.

Die Informationen in diesem Abschnitt stammen nicht vom Kreis Schleswig-Flensburg, sondern aus dem Zuständigkeitsfinder Schleswig-Holstein.

Verfahrensablauf

Sie beantragen die Bewilligung schriftlich mit folgenden Schritten:

  • Sie stellen beim Amt für Arbeitsschutz einen entsprechenden Antrag.
  • Sie reichen alle für eine Entscheidung über Ihren Antrag erforderlichen Unterlagen ein.
  • Die zuständige Behörde prüft die Unterlagen auf Vollständigkeit und fordert gegebenenfalls Unterlagen nach.
  • Wenn Sie alle Voraussetzungen erfüllen, erhalten Sie einen entsprechenden Bewilligungsbescheid. 
  • Erfüllen Sie die Voraussetzungen nicht, erhalten Sie einen Ablehnungsbescheid.
  • Es geht Ihnen ein Gebührenbescheid zu.

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Ansprechpunkt

An die Staatliche Arbeitsschutzbehörde bei der Unfallkasse Nord.

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Voraussetzungen

  • Die Arbeitszeit darf 48 Stunden wöchentlich im Durchschnitt von 6 Kalendermonaten oder 24 Wochen nicht überschreiten.

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Kosten

Die genauen Kosten werden im Nachgang der Bewilligung festgestellt und sind abhängig von der Anzahl der Beschäftigten.

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Frist

Es gibt keine Frist.

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Bearbeitungsdauer

Je nach Prüfungsaufwand (in der Regel wenige Wochen nach Einreichung der vollständigen Unterlagen).

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Rechtsgrundlage(n)

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Rechtsbehelf

  • Widerspruch: Gegen den Bescheid kann innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe Widerspruch bei der örtlich zuständigen Behörde für Arbeitsschutz eingelegt werden.
  • Ein erfolgloses Widerspruchsverfahren ist gebührenpflichtig.

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Urheber

Weiterleitungsdienst: Deep-Link zum Ursprungsportal

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Fachliche Freigabe

Fachlich freigegeben am: 02.08.2022
Fachlich freigegeben durch:

Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS)

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Weitere Informationen

Zuständige Stelle

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