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Was erledige ich wo?

Allgemeine Vollzeitpflege bei Pflegekindern, Begleitung


Leistungsbeschreibung

Pflegefamilien haben Anspruch auf Begleitung und Beratung, denn ihre Aufgaben und die an sie gestellten Anforderungen unterscheiden sich deutlich von denen einer Familie ohne Jugendhilfeauftrag. Sie erbringen als Privatpersonen einen öffentlichen Auftrag im Rahmen der Hilfe zur Erziehung. Sie verpflichten sich damit zur Kooperation im Rahmen der Hilfeplanung und der zwischen ihnen und dem Pflegekinderdienst geschlossenen Betreuungsvereinbarung. 
Um die Anforderungen an eine Pflegefamilie erfolgreich und langfristig zu erfüllen, benötigen sie professionelle Unterstützung von Fachkräften mit ausgewiesener Expertise in Themen der Pflegekinderhilfe. Eine kontinuierliche fachspezifische Begleitung und Beratung von Pflegeverhältnissen trägt dazu bei, diese langfristig zu stabilisieren und ist damit ein wichtiger Beitrag zur Gewährleistung des Kindeswohls.
 

Die Informationen in diesem Abschnitt stammen nicht vom Kreis Schleswig-Flensburg, sondern aus dem Zuständigkeitsfinder Schleswig-Holstein.

Verfahrensablauf

Sie nehmen als Pflegepersonen Kontakt zum Pflegekinderdienst auf.
Der Pflegekinderdienst kann Sie beraten. 

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An wen muss ich mich wenden?

Jugendamt des Kreises oder der kreisfreien Stadt.

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Zuständige Stelle

Das örtliche Jugendamt

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Welche Unterlagen werden benötigt?

keine

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Welche Gebühren fallen an?

Es fallen keine Kosten an.

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Welche Fristen muss ich beachten?

Es gibt keine Frist.

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Rechtsgrundlage

§ 37a Achtes Buch Sozialgesetzbuch (SGB VIII)

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Fachlich freigegeben durch

Senatorin für Justiz und Verfassung der Freien Hansestadt Bremen

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Fachlich freigegeben am

11.01.2023

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Weitere Informationen

Zuständige Stelle

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