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Als Waise oder Halbwaise monatliche Entschädigungszahlung beantragen


Urheber

Weiterleitungsdienst: Deep-Link zum Ursprungsportal

Die Informationen in diesem Abschnitt stammen nicht vom Kreis Schleswig-Flensburg, sondern aus dem Zuständigkeitsfinder Schleswig-Holstein.

Leistungsbeschreibung

Wenn Ihre Eltern oder ein Elternteil aufgrund eines bestimmten Ereignisses verstorben sind, können Sie eine monatliche Entschädigungszahlung erhalten.

Haben Sie einen Elternteil verloren, beträgt die monatliche Entschädigungszahlung 423,00 EUR. Wenn Sie beide Eltern verloren haben, können Sie als Waise eine monatliche Entschädigungszahlung von 662,00 EUR erhalten.

Die monatlichen Entschädigungszahlungen werden Ihnen bis zu Ihrem 18. Lebensjahr gezahlt.

Unter bestimmten Voraussetzungen können Sie die Zahlungen bis zum 27. Lebensjahr erhalten.

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Voraussetzungen

  • Ein Elternteil oder beide Eltern sind durch ein bestimmtes Ereignis mit gesundheitlichen Folgen verstorben.
  • Sie sind höchstens
    • 18 Jahre alt oder
    • 27 Jahre alt und befinden sich in einer Ausbildung.

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Welche Gebühren fallen an?

Es fallen keine Kosten an.

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Welche Fristen muss ich beachten?

Es gibt keine Frist.

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Rechtsgrundlage

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Rechtsbehelf

  • Widerspruch: Weitere Informationen, wie Sie Widerspruch einlegen, finden Sie im Bescheid über Ihren Antrag.
  • Klage vor dem Sozialgericht

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An wen muss ich mich wenden?

Landesamt für Arbeitsschutz, Soziales und Gesundheit (LASG)

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Onlinedienste

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Weitere Informationen

Zuständige Stelle

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