Als gesundheitlich geschädigte Person Leistungen im Rahmen der Sozialen Entschädigung beantragen
Urheber
Die Informationen in diesem Abschnitt stammen nicht vom Kreis Schleswig-Flensburg, sondern aus dem Zuständigkeitsfinder Schleswig-Holstein.
Leistungsbeschreibung
Wenn Sie einen gesundheitlichen Schaden erleiden, für dessen Folgen die Gemeinschaft einsteht, können Sie dafür entschädigt werden.
Dieser Schaden kann verschiedene Ursachen haben:
- körperliche oder psychische Gewalt
- Kriegsauswirkungen
- Ereignisse während des Zivildienstes
- Schutzimpfungen oder andere präventive Maßnahmen
Zu den Leistungen sind zählen beispielsweise:
- medizinische Behandlung
- Rehabilitation
- Pflege oder finanzielle Unterstützung
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Voraussetzungen
- Sie haben Anspruch auf eine Soziale Entschädigungsleistung.
- Sie haben durch ein bestimmtes Ereignis gesundheitliche Schäden erlitten.
- Zur Anerkennung einer Gesundheitsstörung als Schädigungsfolge genügt die Wahrscheinlichkeit eines ursächlichen Zusammenhangs.
- Bei psychischen Gesundheitsstörungen wird die Wahrscheinlichkeit des ursächlichen Zusammenhangs im Einzelfall gegebenenfalls vermutet.
- Aus den gesundheitlichen Schäden haben sich körperliche, seelische, geistige oder Sinnesbeeinträchtigungen ergeben, die weiterhin bestehen.
-
Sie haben Ihren Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt
- in Deutschland oder im Ausland und haben in Deutschland durch ein bestimmtes Ereignis gesundheitliche Schäden erlitten.
- in Deutschland, haben sich aber zum Tatzeitpunkt vorübergehend im Ausland befunden und haben dort durch ein bestimmtes Ereignis gesundheitliche Schäden erlitten.
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Welche Gebühren fallen an?
Es fallen keine Kosten an.
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Welche Fristen muss ich beachten?
Es gibt keine Frist.
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Rechtsgrundlage
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Rechtsbehelf
- Widerspruch: Weitere Informationen, wie Sie Widerspruch einlegen, finden Sie im Bescheid über Ihren Antrag.
- Klage vor dem Sozialgericht
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An wen muss ich mich wenden?
Landesamt für Arbeitsschutz, Soziales und Gesundheit (LASG)
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Onlinedienste
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