Erlaubnis zum Kürzen des bindegewebigen Endstückes des Schwanzes von unter drei Monate alten männlichen Kälbern beantragen
Urheber
Die Informationen in diesem Abschnitt stammen nicht vom Kreis Schleswig-Flensburg, sondern aus dem Zuständigkeitsfinder Schleswig-Holstein.
Leistungsbeschreibung
Beim Kürzen des Endstückes des Schwanzes von unter drei Monate alten Kälbern mittels elastischer Ringe handelt es sich um eine nicht erlaubte Amputation.
Ist ihre Durchführung jedoch unerlässlich, benötigen Sie hierfür eine Erlaubnis.
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Ansprechpunkt
Veterinärämter oder Amtstierärzte oder Amtstierärztinnen der Kreise oder kreisfreien Städte
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Frist
Die Erlaubnis wird befristet erteilt und enthält Bestimmungen über Art, Umfang und Zeitpunkt des Eingriffs und die durchführende Person.
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Rechtsgrundlage(n)
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Voraussetzungen
- Die durchführenden Personen besitzen die erforderlichen Kenntnisse und Fähigkeiten.
- Es wird glaubhaft dargelegt, dass der Eingriff im Hinblick auf die vorgesehene Nutzung des Tieres zu dessen Schutz oder zum Schutz anderer Tiere unerlässlich ist.
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Kosten
- Verwaltungsgebühr: Mindestens 51,00 EUR, höchstens 511,00 EUR. (Vorkasse: nein)
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