Anerkennung als Hufbeschlagschmied oder Hufbeschlagschmiedin beantragen
Urheber
Die Informationen in diesem Abschnitt stammen nicht vom Kreis Schleswig-Flensburg, sondern aus dem Zuständigkeitsfinder Schleswig-Holstein.
Leistungsbeschreibung
Wenn Sie als Hufbeschlagschmied/Hufschlagschmiedin oder als Hufbeschlaglehrschmied/Hufschlaglehrschmiederin tätig werden wollen, benötigen Sie eine staatliche Anerkennung.
Außerhalb Deutschlands erworbene Prüfungszeugnisse im Bereich des Huf- und Klauenbeschlags können nach Maßgabe der Hufbeschlag-Anerkennungsverordnung gleichgestellt werden. Diese Verordnung regelt auch das Verfahren der staatlichen Anerkennung für Personen mit gleichgestellten Prüfungszeugnissen.
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An wen muss ich mich wenden?
An das Ministerium für Landwirtschaft, ländliche Räume, Europa und Verbraucherschutz (MLLEV).
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Welche Unterlagen benötige ich?
Nachweise über:
- eine abgeschlossene Berufsausbildung,
- eine zweijährige sozialversicherungspflichtige hauptberufliche praktische Tätigkeit bei einem/er Hufbeschlagschmied/in, der/die nach der staatlichen Anerkennung als Hufbeschlagschmied/in seit mindestens drei Jahren ein Hufbeschlaggewerbe betreibt,
- den Besuch der erforderlichen Lehrgänge (4 Wochen - Einführungslehrgang und 4 Monate - Vorbereitungslehrgang),
- eine erfolgreich bestandene Prüfung (Hufbeschlagschule),
- die zur Ausübung des Berufes erforderliche Zuverlässigkeit (Führungszeugnis).
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Welche Gebühren fallen an?
Keine
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Welche Fristen muss ich beachten?
Keine
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Rechtsgrundlage
- § 3 Hufbeschlaggesetz (HufBeschlG)
- § 4 Hufbeschlaggesetz (HufBeschlG)
- § 1 Hufbeschlagverordnung (HufBeschlV)
- § 3 Hufbeschlag-Anerkennungsverordnung (HufBeschl-AnerkennV)
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Formulare
Der Antrag ist formlos zu stellen.
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