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Was erledige ich wo?

Anerkennung einer ausländischen Berufsqualifikation als Steuerfachangestellte oder Steuerfachangestellter beantragen


Urheber

Weiterleitungsdienst: Deep-Link zum Ursprungsportal

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Leistungsbeschreibung

Eine Anerkennung einer im Ausland erworbenen Berufsqualifikation mit dem deutschen Referenzberuf Steuerberaterin/Steuerberater ist nach dem Berufsqualifikationsfeststellungsgesetz (BQFG) nicht möglich, da die Zulassung in Deutschland als Steuerberaterin/Steuerberater das Bestehen der Steuerberaterprüfung erfordert.

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Verfahrensablauf

Bitte wenden Sie sich an die zuständige Stelle.

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An wen muss ich mich wenden?

Bitte wenden Sie sich an die Steuerberaterkammer Schleswig-Holstein.

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Zuständige Stelle

Steuerberaterkammer Schleswig-Holstein

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Voraussetzungen

Bitte wenden Sie sich an die zuständige Stelle.

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Welche Unterlagen benötige ich?

Es werden ggf. Unterlagen benötigt. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.

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Welche Gebühren fallen an?

Es fallen ggf. Gebühren an. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.

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Welche Fristen muss ich beachten?

Es müssen ggf. Fristen beachtet werden. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.

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Rechtsgrundlage

Formulare

Bitte wenden Sie sich an die zuständige Stelle.

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Fachliche Freigabe

Fachlich freigegeben am: 05.10.2020
Fachlich freigegeben durch:

WiMi

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Weitere Informationen

Zuständige Stelle

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