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Was erledige ich wo?

Anerkennung eines Kurses für den Erwerb oder die Aktualisierung der erforderlichen Fachkunde im Strahlenschutz beantragen


Urheber

Weiterleitungsdienst: Deep-Link zum Ursprungsportal

Die Informationen in diesem Abschnitt stammen nicht vom Kreis Schleswig-Flensburg, sondern aus dem Zuständigkeitsfinder Schleswig-Holstein.

Leistungsbeschreibung

Wenn Sie Kurse zum Erwerb der erforderlichen Fachkunde im Strahlenschutz in den Anwendungsbereichen Humanmedizin, Tiermedizin, Zahnmedizin oder für nichtmedizinische Anwendungsbereiche sowie Kurse zur Aktualisierung der Fachkunde anerkennen lassen möchten, prüft die für die Kursstätte zuständige Stelle ob:

  • Die Kursinhalte geeignet sind, die für das jeweilige Anwendungsgebiet notwendigen Fertigkeiten und das notwendige Wissen im Strahlenschutz zu vermitteln,
  • Die Qualifikation des Lehrpersonals, die verwendeten Lehrmaterialien und die Ausstattung der Kursstätte eine ordnungsgemäße Wissensvermittlung gewährleistet und eine Erfolgskontrolle stattfindet,

Sind die Voraussetzungen erfüllt, werden Ihre Kurse anerkannt.

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Verfahrensablauf

  • Sie können die Unterlagen zu dem von Ihnen geplanten Kurs postalisch übersenden.
  • Die zuständige Stelle prüft, ob der von Ihnen beschriebene Kurs die Inhalte vermittelt, die in der Fachkunderichtlinie für derartige Kurse vorgesehen sind.
  • Wenn der Kurs alle Anforderungen erfüllt, wird der Kurs anerkannt. Dies erfolgt durch schriftlichen Bescheid.

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Zuständige Stelle

Referat Strahlenschutz im Ministerium für Ministerium für Energie­wende, Klimaschutz, Umwelt und Natur (MEKUN) 

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Voraussetzungen

Sie müssen nachweisen, dass der von Ihnen vorgesehene Kurs im Strahlenschutz geeignet ist, die in der Fachkunderichtlinie vorgesehenen Inhalte den Teilnehmenden zu vermitteln.

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Welche Unterlagen benötige ich?

Antrag

  • Bezeichnung des Kurses durch Angabe der Fachkundegruppe und/oder Module
  • Angaben zur Durchführung (Präsenzkurs, Fernkurs, Inhouse-Kurs)
  • Angaben zum Kursveranstalter oder zur Kursveranstalterin
  • Angaben zur Kursstätte und zum Veranstaltungsort
  • Angaben zur verantwortlichen Kursleitung

Lehrplan

  • Angabe der Themenbereiche mit jeweiligem Referenten oder jeweiliger Referentin und der Anzahl der Unterrichtseinheiten
  • Angaben zu Demonstrationen und Praktiken
  • Angaben zu zeitlicher Dauer der Unterrichtseinheiten und zur Anzahl der Unterrichtseinheiten pro Tag

Lehrinhalte

  • Beschreibung der Lehrinhalte (als stichpunktartiges oder ausformuliertes Skript),
  • Beschreibung der Demonstrationsübungen bzw. Praktiken)

Lehrkräfte

  • Nachweise über die Qualifikation der Lehrkräfte in Bezug auf die Lehrinhalte (z. B. Besitz der erforderlichen Fachkunde im Strahlenschutz und ggf. deren Aktualisierung oder Berufsausbildung, Berufserfahrung und Angaben über bisherige Vortrags- oder Lehrtätigkeiten oder Mitarbeit in Fachgremien)

Lehrmaterial

  • Übersicht über die den Teilnehmenden zur Verfügung gestellten
    • Kursmaterialien,
    • Vortragsskripte,
    • Zusammenstellung der Rechtsquellen von Rechtsvorschriften, Normen und Richtlinien,
    • Sonstigen Schriften, in denen Abbildungen, Tabellen, Diagramme und Formeln enthalten sind, die für die künftige Tätigkeit der Teilnehmer und Teilnehmerinne benötigt werden

Ausstattung der Kursstätte

  • Größe und technische Ausstattung der Veranstaltungsräume
  • Anzahl der Plätze
  • Art und Anzahl der Praktikenplätze, Messgeräte, ggf. offene oder umschlossene radioaktive Stoffe/Strahlenquellen/Röntgengeräte

Angaben zur maximalen Anzahl der Kursteilnehmer und Kursteilnehmerinnen

       Konzept zur Anwesenheits- und Erfolgskontrolle

  • Angaben zur Leistungsüberprüfung
  • Anlagen zu den Zulassungsvoraussetzungen
  • Angaben zu Dauer und Ablauf der Prüfung

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Welche Gebühren fallen an?

  • Verwaltungsgebühr: Mindestens 100,00 EUR, höchstens 1500,00 EUR. (Vorkasse: nein)

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Welche Fristen muss ich beachten?

Es gibt keine Fristen. Der Antrag sollte aber vor Durchführung des Strahlenschutzkurses gestellt werden.

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Bearbeitungsdauer

  • 2 — 6 Woche(n)

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Rechtsgrundlage

§ 51 StrlSchV

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Rechtsbehelf

Klage

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Fachliche Freigabe

Fachlich freigegeben am: 17.06.2022
Fachlich freigegeben durch:

Referat Strahlenschutz im Ministerium für Energiewende, Klimaschutz, Umwelt und Natur (MEKUN)

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Onlinedienste

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Weitere Informationen

Zuständige Stelle

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