Anliegerbescheinigung beantragen
Leistungsbeschreibung
Mit einer für ein Grundstück ausgestellten Anliegerbescheinigung verschaffen Sie sich einen Überblick über die nach Bundesrecht maßgeblichen grundstückbezogenen Abgaben.
Die Anliegerbescheinigung ist form- und fristlos bei der zuständigen Gemeinde zu beantragen.
Eine hierfür anfallende Gebühr ist bei der zuständigen Gemeinde zu erfragen.
Die Informationen in diesem Abschnitt stammen nicht vom Kreis Schleswig-Flensburg, sondern aus dem Zuständigkeitsfinder Schleswig-Holstein.
Verfahrensablauf
Die Anliegerbescheinigung ist form- und fristlos bei der zuständigen Gemeinde zu beantragen unter Beifügung eines Eigentumsnachweises und eines Flurkartenauszugs.
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An wen muss ich mich wenden?
die zuständige Gemeinde
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Zuständige Stelle
die zuständige Gemeinde
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Voraussetzungen
Das Grundstück, für das eine Anliegerbescheinigung beantragt wird, ist konkret zu benennen unter Beifügung eines Eigentumsnachweises und eines Flurkartenauszugs.
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Welche Unterlagen benötige ich?
Das Grundstück, für das eine Anliegerbescheinigung beantragt wird, ist konkret zu benennen unter Beifügung eines Eigentumsnachweises und eines Flurkartenauszugs.
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Welche Gebühren fallen an?
Eine für die Anliegerbescheinigung anfallende Gebühr ist bei der zuständigen Gemeinde zu erfragen.
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Welche Fristen muss ich beachten?
keine
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Bearbeitungsdauer
ca. 1 Woche
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Rechtsgrundlage
- §§ 123-135 Baugesetzbuch (BauGB)
- § 25 Bundes-Bodenschutzgesetz (BBodSchG)
- Kommunalabgabengesetz des Landes Schleswig-Holstein (KAG)
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Formulare
Der Antrag auf Ausstellen einer Anliegerbescheinigung ist schriftlich (formlos) zu stellen.
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Urheber
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Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch:
Ministerium für Inneres und Europa Mecklenburg-Vorpommern
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Onlinedienste
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