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Antrag auf Genehmigung einer klinischen Prüfung einreichen


Rechtsgrundlage

seit dem 26.05.2021 die Verordnung (EU) 2017/745, (»MDR«) darin Artikel 62 ff. Das Verfahren der Antragstellung auf Genehmigung durch die Bundesoberbehörde wird in Artikel 70 beschrieben, das Verfahren der Bewertung durch die Mitgliedstaaten in Artikel 71, § 97 MPDG Genehmigungsverfahren nach EU-VO 536/14, Medizinprodukte: §20 Absatz 1, § 22a MPG in Verbindung mit §6 MPKPV,  Arzneimittel:  §§40-42a AMG 

Die Informationen in diesem Abschnitt stammen nicht vom Kreis Schleswig-Flensburg, sondern aus dem Zuständigkeitsfinder Schleswig-Holstein.

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