Aufenthaltserlaubnis zur Arbeitsplatzsuche nach abgeschlossenem Studium beantragen
Leistungsbeschreibung
Wenn Sie ausländische Absolventin oder ausländischer Absolvent einer deutschen Hochschule sind, können Sie im Anschluss an Ihr Studium eine Aufenthaltserlaubnis zur Arbeitsplatzsuche beantragen.
Die Aufenthaltserlaubnis kann Ihnen für bis zu 18 Monate erteilt werden. Sie dient dem Zweck der Arbeitssuche und kann nur einmalig um bis zu 6 Monate verlängert werden.
Während der Arbeitssuche dürfen Sie arbeiten und brauchen dafür keine Erlaubnis. Sie müssen die Kosten für Ihren Lebensunterhalt und Ihre Krankenversicherung selbst aufbringen, ohne öffentliche Leistungen zu beanspruchen.
Die Informationen in diesem Abschnitt stammen nicht vom Kreis Schleswig-Flensburg, sondern aus dem Zuständigkeitsfinder Schleswig-Holstein.
An wen muss ich mich wenden?
Für die Bearbeitung des Antrags ist die für den Wohnsitz der antragstellenden Person zuständige Ausländerbehörde zuständig.
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Welche Gebühren fallen an?
Unter bestimmten Voraussetzungen können Sie von der Gebühr befreit werden oder Sie zahlen eine ermäßigte Gebühr.
- Kosten für Änderung oder Verlängerung der Aufenthaltserlaubnis bei anderem Aufenthaltszweck.
Verwaltungsgebühr: 98,00 EUR (Vorkasse: nein)
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Welche Fristen muss ich beachten?
- 8 Woche(n)
- Die Aufenthaltserlaubnis sollte spätestens 8 Wochen vor Ablauf Ihres noch gültigen Visums oder Ihrer noch gültigen Aufenthaltserlaubnis beantragt werden.
- 18 Monat(e)
- Die Aufenthaltserlaubnis wird befristet für maximal 18 Monate ausgestellt. Sie kann anschließend nicht verlängert werden.
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Bearbeitungsdauer
- 4 — 6 Woche(n)
- Dauer für die Herstellung des elektronischen Aufenthaltstitels durch die Bundesdruckerei.
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Rechtsgrundlage
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Rechtsbehelf
- Widerspruch
- verwaltungsgerichtliche Klage
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Urheber
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Onlinedienste
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