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Was erledige ich wo?

Ausbildungserleichterungen für Inhaberinnen und Inhaber von ICAO-Lizenzen aus Drittstaaten in individuellen Ausbildungsprogrammen beantragen


Leistungsbeschreibung

Wenn Sie eine Ausbildung im Bereich Luftfahrtpersonal beginnen möchten, können Sie gegebenenfalls Ausbildungserleichterungen in Anspruch nehmen, insofern Sie eine ICAO-Lizenz (ICAO) aus einem Drittland besitzen. Hierfür benötigen Sie eine Genehmigung, die Sie beim Luftfahrt-Bundesamt (LBA) beantragen müssen.

Dazu muss die zukünftige Ausbildungsorganisation (Approved Training Organization, ATO) ein individuelles Ausbildungsprogramm erstellen, welches das LBA genehmigt.

Diese Verwaltungsleistungen richten sich grundsätzlich an alle Schülerinnen und Schüler, die eine ICAO-Drittstaaten-Lizenz besitzen. Für die Antragstellung können Sie sich auch durch die zukünftige ATO oder Dritte vertreten lassen.
 

Die Informationen in diesem Abschnitt stammen nicht vom Kreis Schleswig-Flensburg, sondern aus dem Zuständigkeitsfinder Schleswig-Holstein.

Verfahrensablauf

Die Genehmigung für die Ausbildungserleichterung können Sie online, per Post oder per Fax beantragen.

Online-Antrag:

  • Gehen Sie auf die Internetseite des Bundesportals und rufen das Online-Formular auf. Das Online-Formular führt Sie Schritt für Schritt durch die benötigten Angaben und erforderlichen Unterlagen.
  • Sie können die erforderlichen Unterlagen direkt im Formular hochladen.
  • Im Anschluss können Sie den Antrag über das Portal absenden.
  • Bei Unklarheiten oder fehlenden Informationen meldet sich das Luftfahrt-Bundesamt (LBA) bei Ihnen.
  • Wenn alle Voraussetzungen erfüllt sind, sendet das LBA Ihnen die Ergebnisdokumente.
  • Sie bezahlen die Gebühren.

Antrag per Post oder per Fax:

  • Gehen Sie auf die Internetseite des Bundesportals und rufen das Online-Formular auf. Das Online-Formular führt Sie Schritt für Schritt durch die benötigten Angaben und erforderlichen Unterlagen.
  • Drucken Sie das Formular nach dem Ausfüllen aus und senden es zusammen mit den erforderlichen Unterlagen per Post oder per Fax an das LBA.
  • Die weiteren Verfahrensschritte sind identisch mit denen des Online-Antrags.
     

Die Informationen in diesem Abschnitt stammen nicht vom Kreis Schleswig-Flensburg, sondern aus dem Zuständigkeitsfinder Schleswig-Holstein.

Voraussetzungen

  • Sie dürfen die Ausbildung nur mit einem genehmigten, individuellen Ausbildungsprogramm beginnen.
  • Sie besitzen eine ICAO-Drittstaaten-Lizenz.
     

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Welche Unterlagen benötige ich?

  • bei Vertretung: Vollmacht
  • Teil-FCL-Lizenz, wenn vorhanden und nicht vom LBA ausgestellt wurde
  • Ausbildungsprogramm
  • aktuelle Version des ATO-Zeugnisses der zukünftigen ATO und der dazugehörigen Anlage bei ATO, die nicht im Zuständigkeitsbereich des LBAs agieren
  • Nachweis über Flugerfahrung
  • vorhandene ICAO-Drittstaaten-Lizenz
     

Die Informationen in diesem Abschnitt stammen nicht vom Kreis Schleswig-Flensburg, sondern aus dem Zuständigkeitsfinder Schleswig-Holstein.

Welche Gebühren fallen an?

  • Gebühr für Antrag auf Ausbildungserleichterung aufgrund des Besitzes von ICAO-Drittstaaten-Lizenzen

    Gebühr: Mindestens 60,00 EUR, höchstens 180,00 EUR. (Vorkasse: nein)

Die Informationen in diesem Abschnitt stammen nicht vom Kreis Schleswig-Flensburg, sondern aus dem Zuständigkeitsfinder Schleswig-Holstein.

Welche Fristen muss ich beachten?

  • 1 Monat(e)
    • Sie können die Ausbildungserleichterung für individuelle Ausbildungsprogramme jederzeit vor dem Beginn der Ausbildung beantragen.

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Bearbeitungsdauer

  • 2 — 4 Woche(n)
    • Die Bearbeitungsdauer bezieht sich auf die Dauer bei Vorlage sämtlicher Unterlagen und eines geeigneten Ausbildungsprogramms.

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Rechtsgrundlage

Rechtsbehelf

  • Widerspruch

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Was sollte ich noch wissen?

Es gibt keine Hinweise oder Besonderheiten.

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Urheber

Luftfahrtbundesamt (LBA)


Weiterleitungsdienst: Deep-Link zum Ursprungsportal

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Onlinedienste

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Weitere Informationen

Zuständige Stelle

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