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Was erledige ich wo?

Auskünfte im Telekommunikationsbereich auf Verlangen der Bundesnetzagentur übermitteln


Leistungsbeschreibung

Die Bundesnetzagentur erhebt im Rahmen ihres gesetzlichen Auftrags Daten von Unternehmen aus dem Telekommunikationsbereich über das TK-Meldeportal. Sie finden dort die auszufüllenden Fragebogen sowie Fristen zur Dateneinreichung. Sie können die Fragebogen online ausfüllen oder herunter- und später in das Portal hochladen.

Die Informationen in diesem Abschnitt stammen nicht vom Kreis Schleswig-Flensburg, sondern aus dem Zuständigkeitsfinder Schleswig-Holstein.

Verfahrensablauf

Sie müssen Ihre Daten nach schriftlicher Aufforderung durch die Bundesnetzagentur über das TK-Meldeportal melden. Dafür gehen Sie wie folgt vor:

  • Loggen Sie sich bei erstmaliger Nutzung mit den Zugangsdaten ein, die Ihnen die Bundesnetzagentur übermittelt hat. Wenn Sie das TKMeldeportal erneut nutzen, verwenden Sie die Ihnen bereits bekannten Zugangsdaten.
  • Ändern Sie gegebenenfalls das Passwort und aktivieren Sie optional eine Zweifaktorauthentifizierung.
  • Überprüfen Sie Ihre hinterlegten Stammdaten auf Aktualität und ergänzen beziehungsweise bestätigen Sie diese.
  • Befüllen Sie die in Ihrem Postkorb befindlichen OnlineFragebogen.
  • Alternativ: Laden Sie die Fragebogen herunter, befüllen Sie diese offline und laden Sie die befüllten Fragebogen hoch.
  • Beachten Sie mögliche Fehlermeldungen und korrigieren Sie Ihre Angaben.
  • Beachten Sie die Meldefristen und beantragen Sie notfalls rechtzeitig eine Fristverlängerung über das Portal.
  • Senden Sie den Fragebogen ab.
  • Per EMail werden Sie auf mögliche Rückfragen der Bundesnetzagentur im Portal hingewiesen.
  • Loggen Sie sich dafür erneut ein, korrigieren Sie Ihre Angaben oder erläutern Sie diese in den dafür vorgesehenen Kommentarfeldern.
  • Senden Sie den Fragebogen erneut ab.
  • Sobald die Bundesnetzagentur die Fragebogen abschließend bearbeitet hat, erhalten Sie eine Bestätigungsmail.

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Voraussetzungen

  • Sie sind ein Unternehmen aus dem Telekommunikationsbereich.
  • Sie haben von der Bundesnetzagentur eine Aufforderung zur Registrierung im TKMeldeportal mit Initialpasswort sowie eine Aufforderung zur erstmaligen Datenlieferung über das TK-Meldeportal per Postzustellungsurkunde erhalten.
  • Sie sind von der Bundesnetzagentur zur weiteren Datenübermittlung über das TK-Meldeportal aufgefordert worden.

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Welche Unterlagen benötige ich?

  • ausgefüllte Fragebogen
  • gegebenenfalls geschwärzte Fassungen und Zusatzerläuterungen
  • gegebenenfalls Nachweis über zugehörige Unternehmen und Vollmachten

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Welche Gebühren fallen an?

Es fallen keine Kosten an.

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Welche Fristen muss ich beachten?

Sie müssen die Fragebogen fristgerecht einreichen. Die gesetzte Frist unterscheidet sich von Erhebung zu Erhebung.

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Bearbeitungsdauer

  • 1 — 4 Woche(n)

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Rechtsgrundlage

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Rechtsbehelf

  • Widerspruch
  • einstweiliger Rechtsschutz
  • Klage vor dem Verwaltungsgericht

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Urheber

Bundesnetzagentur - Referat 901 Grundsatzfragen Digitales, Geoblocking-VO, P2B-VO


Weiterleitungsdienst: Deep-Link zum Ursprungsportal

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Onlinedienste

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Weitere Informationen

Zuständige Stelle

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