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Was erledige ich wo?

Auskunft zu einem Flächennutzungsplan beantragen


Urheber

Weiterleitungsdienst: Deep-Link zum Ursprungsportal

Die Informationen in diesem Abschnitt stammen nicht vom Kreis Schleswig-Flensburg, sondern aus dem Zuständigkeitsfinder Schleswig-Holstein.

Leistungsbeschreibung

Neue und geänderte Flächennutzungspläne sind in der Regel online verfügbar. Ist das bei einem Flächennutzungsplan, nicht der Fall, können Sie über dessen Inhalte Auskunft beantragen, wenn sie ihn einsehen möchten. Die örtlich zuständige Behörde der örtlichen Kommune oder der Verfahrensträger ist verpflichtet, Ihnen die gewünschte Auskunft zu geben.

Ein Flächennutzungsplan

  • ist ein vorbereitender Bauleitplan und Basis für einen Bebauungsplan.

  • hat keine rechtlich bindende Bedeutung. Im Flächennutzungsplan wird die beabsichtigte städtebauliche Entwicklung einer Gemeinde festgelegt. Der Plan zeigt also, wir jeder Teil des Gemeindegebiets genutzt werden soll.

Nutzungsmöglichkeiten sind

  • Wohnen,

  • Gewerbe,

  • Verkehr,

  • Infrastruktur,

  • Erholung oder

  • Natur und Umwelt.

Er besteht im Allgemeinen aus:

  • Angabe der Planungsziele

  • verschiedenen Karten zur Flächennutzung, Erschließung oder Umwelt

  • Legende zu den Karten sowie

  • Begründung mit beispielsweise Angabe der Entscheidungen und Überlegungen.

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An wen muss ich mich wenden?

An die für den Bebauungplan zuständige Gemeinde-, Amts- oder Stadtverwaltung.

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Rechtsgrundlage

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Verfahrensablauf

  • Sie prüfen, ob Ihre Kommune den gewünschten Flächennutzungsplan im Internet bereitgestellt hat.

  • Wenn nicht, wenden Sie sich persönlich, telefonisch, schriftlich oder per Mail an die für den Flächennutzungsplan örtlich zuständige Kommune.

  • Die Kommune entscheidet anschließend, wie die Auskunft gewährt wird:

    • vor Ort bei der zuständigen Behörde,

    • elektronisch oder

    • schriftlich.

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Welche Gebühren fallen an?

Es fallen keine Kosten an.

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Welche Fristen muss ich beachten?

Es gibt keine Frist. Die Auskunft kann jederzeit beantragt werden.

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Bearbeitungsdauer

Die Bearbeitungsdauer richtet sich nach dem Bundesrecht.

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Fachliche Freigabe

Fachlich freigegeben am: 01.07.2024
Fachlich freigegeben durch:

Ministerium für Inneres, Kommunales, Wohnen und Sport des Landes Schleswig-Holstein

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Zuständige Stelle

örtlich zuständige Kommune, in der das im Flächennutzungsplan beschriebene Gebiet liegt

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Weitere Informationen

Zuständige Stelle

Bitte wählen Sie Ihren Wohnort aus, damit die für Sie zuständige Stelle angezeigt werden kann.

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