Ausnahmegenehmigung und Überfluggenehmigung für den Gefahrguttransport im Luftverkehr beantragen
Leistungsbeschreibung
Wenn Sie oder Ihre Organisation verbotene gefährliche Güter,
- wie zum Beispiel Waffen
in zivilen Luftfahrzeugen transportieren möchten, benötigen Sie dafür eine Genehmigung des Luftfahrt-Bundesamtes.
Folgende Genehmigungen können Sie beantragen:
-
Ausnahmegenehmigung:
- für den Transport mit zivilen Luftfahrzeugen von verbotenen gefährlichen Gütern einschließlich Waffen
-
Überfluggenehmigung:
- für den Transport von verbotenen gefährlichen Gütern über deutsches Hoheitsgebiet
-
A 88:
- für den Transport von ungetestete Batterien, also Prototypen
-
A 99:
- für den Transport von Batterien mit einem Gewicht von mehr als 35 Kilogramm
-
Sonderbestimmungen:
- für die Beförderung von allen weiteren gefährlichen Gütern, müssen Sie einen Antrag auf Genehmigung nach der jeweiligen Sonderbestimmung stellen.
Die Informationen in diesem Abschnitt stammen nicht vom Kreis Schleswig-Flensburg, sondern aus dem Zuständigkeitsfinder Schleswig-Holstein.
Verfahrensablauf
Sie können die Ausnahmegenehmigung und Überfluggenehmigung für den Transport verbotener gefährlicher Güter im Luftverkehr online über das Bundesportal oder schriftlich per Post, Fax oder E-Mail beantragen.
Online:
- Gehen Sie auf die Internetseite des Bundesportals verwaltung.bund.de und rufen den Online-Antrag «Ausnahmegenehmigung für Gefahrguttransport beantragen« auf.
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Der Online-Antrag führt Sie Schritt für Schritt durch die benötigten Angaben und erforderlichen Unterlagen.
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Für den Online-Antrag benötigen Sie ein elektronisches Ausweisdokument, zum Beispiel Ihr ELSTER-Organisationszertifikat.
- Wenn Sie noch kein ELSTER-Konto haben, müssen Sie sich dafür einmalig registrieren.
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Für den Online-Antrag benötigen Sie ein elektronisches Ausweisdokument, zum Beispiel Ihr ELSTER-Organisationszertifikat.
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Laden Sie die erforderlichen Unterlagen als Datei hoch und senden Sie den Antrag ab. Die Dateien dürfen jeweils maximal 10 Megabyte groß sein. Folgende Dateiformate werden akzeptiert:
- DOC
- DOCX
- JPEG
- PNG
per Post, Fax oder E-Mail:
- Gehen Sie auf die Internetseite des Luftfahrt-Bundesamtes und laden Sie dort die entsprechenden Antragsformulare herunter.
- Drucken Sie den ausgefüllten Antrag aus und senden Sie ihn zusammen mit den erforderlichen Unterlagen an das Luftfahrt-Bundesamt.
Weitere Verfahrensschritte:
- Bei Unklarheiten oder fehlenden Informationen nimmt das Luftfahrt-Bundesamt Kontakt zu Ihnen auf.
- Das Luftfahrt-Bundesamt prüft, ob die Voraussetzungen erfüllt sind und sendet Ihnen
- einen Bescheid. Sie bezahlen die Kosten.
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Voraussetzungen
- Sie verfügen über eine Genehmigung für den Transport gefährlicher Güter.
- Sie haben eine Schulung im Transport gefährlicher Güter erhalten.
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Welche Unterlagen benötige ich?
Wenn Sie oder Ihre Organisation eine dieser Genehmigungen beantragen möchte, müssen Sie folgende Informationen übermitteln:
- Beförderungsgrund
-
detaillierte Angaben über
- das Gefahrgut und
- die Sicherheitsvorrichtungen
Folgende Nachweise müssen Sie für die jeweilige Genehmigung erbringen:
- Versendererklärung/Shippers Declaration
- Sicherheitsdatenblatt/Safety Data Sheets (SDS)
- Verpackungszertifizierung/Packaging Test Certificates
-
Schulungszertifikat zum Gefahrguttransport der Person, die die Versendererklärung (shipper's declaration) unterzeichnet,
- gültig am Flugdatum plus einen Monat
Zusätzlich erforderliche Nachweise, wenn der Luftverkehrsbetreiber (Air Operator) seinen Sitz nicht in Deutschland hat:
- Luftverkehrsbetreiberzeugnis/Air Operator Certificates (AOC)
- Betriebsvoraussetzungen/Operations Specifications (OPS SPEC)
- Ausnahmegenehmigung des Staates, in dem der Luftverkehrsbetreiber seinen Sitz hat
Zusätzlich erforderliche Nachweise, wenn Deutschland das Zielland (State of destination) ist:
- Genehmigung der zuständigen Behörde des Herkunftslandes
Zusätzlich für alle Gefahrgüter der Klasse 1:
-
Klassifizierungsdokument,
- ausgestellt von der zuständigen Behörde einer Vertragspartei des Europäischen Übereinkommens über die internationale Beförderung (Classification document issued by the competent authority of a Contracting Party to the European Agreement Concerning the International Carriage)
Zusätzlich, falls der Luftverkehrsbetreiber eine Vertretung zur Antragstellung bestimmt hat:
- Vertretungsvollmacht, aus der hervorgeht, dass die Vertretung die entsprechenden Qualifikationen besitzt, um den Antrag zu stellen
Zusätzlich, im Falle eines Antrags auf Überfluggenehmigung:
- Überfluggenehmigungen weiterer Staaten, die überflogen werden sollen
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Welche Gebühren fallen an?
Die Kosten sind von dem jeweiligen Fall abhängig.
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Welche Fristen muss ich beachten?
- 1 Monat(e)
- Frist gilt für die Zeit zum Widerspruch nach dem Bescheid des Luftfahrt-Bundesamtes.
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Bearbeitungsdauer
- 5 Werktag(e)
- Bearbeitungsdauer gilt für den Regelfall, wenn alle nötigen Unterlagen vorliegen.
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Rechtsgrundlage
- Verordnung (EU) Nr. 965/2012 der Kommission vom 5. Oktober 2012 zur Festlegung technischer Vorschriften und von Verwaltungsverfahren in Bezug auf den Flugbetrieb gemäß der Verordnung (EG) Nr. 216/2008 des Europäischen Parlaments und des Rates
- § 27 Luftverkehrsgesetz
- § 31 Luftverkehrsgesetz
- Kostenverordnung der Luftfahrtverwaltung (LuftkostV)
- ICAO Annex 18 / 2.1 in Verbindung mit Technical Instructions for the Safe Transport of Dangerous Goods (ICAO T.I.) Part 1, Chapter 1; 1.1.2, 1.1.3
- ICAO Doc 9248 - Technical Instructions for the Safe Transport of Dangerous Goods
- Technical Instructions for the safe transport of dangerous goods by air
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Rechtsbehelf
- Widerspruch
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Was sollte ich noch wissen?
Es gibt keine Hinweise oder Besonderheiten.
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Urheber
Luftfahrt-Bundesamt (LBA)
Weiterleitungsdienst: Deep-Link zum Ursprungsportal
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Onlinedienste
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