Bürgersprechstunde
Volltext
Wenn Sie ein persönliches Anliegen haben und einmal mit Ihrer (Ober-)bürgermeisterin, Ihrem (Ober-)Bürgermeister oder Ihrer Landrätin oder Ihrem Landrat direkt sprechen möchten, haben Sie dazu in einer Bürgersprechstunde Gelegenheit.
Die Informationen in diesem Abschnitt stammen nicht vom Kreis Schleswig-Flensburg, sondern aus dem Zuständigkeitsfinder Schleswig-Holstein.
Ansprechpunkt
An Ihre Gemeinde-, Amts-, Stadt- oder Kreisverwaltung.
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Urheber
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