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Was erledige ich wo?

Bauaufsicht


Leistungsbeschreibung

Die Bauaufsichtsbehörden haben gemäß § 58 Absatz 2 Landesbauordnung für das Land Schleswig-Holstein (LBO) bei der

  • Errichtung,
  • Änderung,
  • Nutzungsänderung,
  • Beseitigung,
  • Nutzung und
  • Instandhaltung

von Anlagen darüber zu wachen, dass die öffentlich-rechtlichen Vorschriften und die aufgrund dieser Vorschriften erlassenen Anordnungen eingehalten werden. Sie haben die nach pflichtgemäßem Ermessen erforderlichen Maßnahmen zu treffen.

Die Informationen in diesem Abschnitt stammen nicht vom Kreis Schleswig-Flensburg, sondern aus dem Zuständigkeitsfinder Schleswig-Holstein.

An wen muss ich mich wenden?

  • An die Kreise, kreisfreien Städte oder
  • an die in § 1 der Landesverordnung zur Übertragung von Aufgaben der unteren Bauaufsichtsbehörde auf amtsfreie Gemeinden und Ämter (8. VO-LBO) aufgeführten amtsfreien Gemeinden (Städte).

Die Informationen in diesem Abschnitt stammen nicht vom Kreis Schleswig-Flensburg, sondern aus dem Zuständigkeitsfinder Schleswig-Holstein.

Sprechzeiten

Die Sprechzeiten sind Montags 08:30 - 12:00 Uhr, Donnerstags 08:30 - 12:00 und 15:00 - 17:00 Uhr

Rechtsgrundlage

Was sollte ich noch wissen?

Weitere Informationen zum Baurecht finden Sie auch auf den Internetseiten des Ministeriums für Inneres, Kommunales, Wohnen und Sport (MIKWS).

Die Informationen in diesem Abschnitt stammen nicht vom Kreis Schleswig-Flensburg, sondern aus dem Zuständigkeitsfinder Schleswig-Holstein.

Weitere Informationen

Zuständige Stelle

  • Stadt Schleswig - Sachgebiet Bauaufsicht

    Gallberg 4
    24837 Schleswig

    Öffnungzeiten:
    Montag 08:30 bis 12:00 Uhr
    Donnerstag 08:30 bis 12:00 Uhr und 14:30 bis 18:00 Uhr
    bzw. nach Absprache
    Bitte vereinbaren Sie vorab einen Termin.

  • Kreis Schleswig-Flensburg - Sachgebiet Bauverwaltung

    Flensburger Straße 7
    24837 Schleswig

    Öffnungzeiten:
    Montag 08:30 - 12:00 Uhr Donnerstag 08:30 - 12:00 Uhr und 15:00 - 17:00 Uhr

Kontakt

Frau Manke

Gallberg 4
24837 Schleswig

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