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Beantragung von Karteikartenabschriften der Führerscheine


Leistungsbeschreibung

Eine Karteikartenabschrift ist eine Übersicht Ihrer erteilten Fahrerlaubnisklassen der ausstellenden Behörde. 

Besitzen Sie bereits einen EU-Kartenführerschein, so benötigen Sie  keine  Karteikartenabschrift. In diesem Fall sind Ihre Daten bereits im zentralen Fahrerlaubnisregister des Kraftfahrtbundesamtes in Flensburg gespeichert.

Sie benötigen eine Karteikartenabschrift  nur , wenn Sie noch einen Papierführerschein (grau oder rosa) besitzen, der  nicht  von Ihrer jetzt zuständigen Fahrerlaubnisbehörde ausgestellt oder bereits erfasst wurde. 

Für die Beantragung werden folgende Daten benötigt:

  • Nachname
  • Vorname(n) (wie im Personalausweis)
  • Geburtsname 
  • Geburtsdatum
  • Aktuelle Anschrift
  • Führerscheinnummer bzw. Vordrucknummer (Wenn vorhanden)

Bitte geben Sie die Kontaktdaten und vollständige Anschrift der auswärtigen Fahrerlaubnisbehörde, wenn Sie eine direkte Übersendung an Ihre nun zuständige Fahrerlaubnisbehörde wünschen. Anderenfalls wird die Karteikartenabschrift an Ihre Anschrift übersandt.

Die Informationen in diesem Abschnitt stammen nicht vom Kreis Schleswig-Flensburg, sondern aus dem Zuständigkeitsfinder Schleswig-Holstein.

Zuständige Stelle

Bitte wenden Sie sich für die Karteikartenabschrift an die Führerscheinstelle, die den Führerschein ursprünglich ausgestellt hat.

Die Informationen in diesem Abschnitt stammen nicht vom Kreis Schleswig-Flensburg, sondern aus dem Zuständigkeitsfinder Schleswig-Holstein.

Welche Unterlagen benötige ich?

Es müssen keine Unterlagen vorgelegt werden.

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Welche Gebühren fallen an?

Die Beantragung einer Karteikartenabschrift ist gratis.

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Rechtsgrundlage

§ 25 Absatz 4 Fahrerlaubnis-Verordnung (FeV)

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Urheber

Weiterleitungsdienst: Deep-Link zum Ursprungsportal

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Onlinedienste

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Weitere Informationen

Zuständige Stelle

Bitte wählen Sie Ihren Wohnort aus, damit die für Sie zuständige Stelle angezeigt werden kann.

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