Begleitung von Adoptierten auf der Suche nach der Herkunft
Volltext
Adoptivkinder haben ein Recht darauf, etwas über die eigene Abstammung zu erfahren. Auch die Adoptiveltern können die Akten bis zur Volljährigkeit des Kindes einsehen.
Die Adoptionsvermittlungsstelle, die die Adoption vermittelt hat, begleitet die Akteneinsicht in allen Fällen. Zugänglich sind die Informationen zur Herkunft und Lebensgeschichte der oder des Adoptierten. Das bedeutet, dass man nicht die gesamte Akte durchlesen kann.
Die Akten über Adoptionsvermittlungen werden ab der Geburt des Kindes 100 Jahre aufbewahrt. Die Adoptionsakten liegen bei dem Jugendamt, das die Adoption vermittelt hat. Auch bei der Suche nach den leiblichen Eltern werden Adoptivkinder und ihre Familien von Fachkräften der Adoptionsvermittlungsstelle begleitet.
Auf Wunsch können Sie sich auch erstmal anonym beraten lassen.
Die Informationen in diesem Abschnitt stammen nicht vom Kreis Schleswig-Flensburg, sondern aus dem Zuständigkeitsfinder Schleswig-Holstein.
Ansprechpunkt
Jugendamt des Kreises oder der kreisfreien Stadt.
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Voraussetzungen
Sie müssen adoptiert worden sein. Alles Weitere wird im Einzelfall besprochen.
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Kosten
Auskunft, Beratung und Unterstützung sind kostenlos.
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Rechtsgrundlage(n)
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Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch:
Senatorin für Soziales, Jugend, Integration und Sport, Bremen
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Urheber
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