Beiblatt zum Schwerbehindertenausweis mit oder ohne Wertmarke beantragen
Urheber
- Beiblatt zum Schwerbehindertenausweis mit oder ohne Wertmarke beantragen
- Beiblatt zum Schwerbehindertenausweis mit oder ohne Wertmarke beantragen in Schleswig-Holstein
- Beiblatt zum Schwerbehindertenausweis mit oder ohne Wertmarke beantragen in Schleswig-Holstein
Die Informationen in diesem Abschnitt stammen nicht vom Kreis Schleswig-Flensburg, sondern aus dem Zuständigkeitsfinder Schleswig-Holstein.
Volltext
Menschen mit Schwerbehinderung können bestimmte Leistungen und Nachteilsausgleiche erhalten.
Wenn Sie etwa einen zweifarbigen Schwerbehindertenausweis haben, auf dem bestimmte Merkzeichen angegeben sind, können Sie mit Hilfe dieses Antrags ein Beiblatt und eine Wertmarke beantragen.
Sie können damit folgende Leistungen in Anspruch nehmen:
- die unentgeltliche Beförderung im Personennahverkehr oder
- eine Ermäßigung der Kraftfahrzeugsteuer
Damit Sie die unentgeltliche Beförderung im Personennahverkehr nutzen können, müssen Sie eine Wertmarke für ein halbes oder ein ganzes Jahr gegen Zahlung einer Eigenbeteiligung erwerben.
Sie müssen die Eigenbeteiligung nicht zahlen, wenn bestimmte Merkzeichen vorliegen oder Sie bestimmte soziale Leistungen beziehen.
Wahlweise können Sie stattdessen ein Beiblatt ohne Wertmarke beantragen, um eine Ermäßigung der Kfz-Steuer zu erhalten.
Personen mit bestimmten Merkzeichen können mit dem Beiblatt mit Wertmarke sowohl die Ermäßigung der Kfz-Steuer als auch die unentgeltliche Beförderung im öffentlichen Nahverkehr in Anspruch nehmen.
Wenn Ihr Beiblatt beschädigt ist oder Sie es verloren haben, können Sie ein Ersatzdokument beantragen.
Beiblatt und Wertmarke beantragen Sie formlos bei dem örtlich zuständigen Versorgungsamt.
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Ansprechpunkt
Landesamt für soziale Dienste des Landes Schleswig-Holstein
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Voraussetzungen
- Sie haben einen festgestellten Grad der Behinderung von mindestens 50.
- Sie besitzen einen gültigen zweifarbigen Schwerbehindertenausweis.
-
Auf Ihrem Schwerbehindertenausweis ist mindestens eins der folgenden Merkzeichen eingetragen:
- G
- aG
- B
- H
- Bl
- Gl
- TBl
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Erforderliche Unterlagen
- gültiger zweifarbiger Schwerbehindertenausweis inklusive bestimmter Merkzeichen
- gegebenenfalls Nachweise zum Leistungsbezug bestimmter Sozialleistungen für die Kostenbefreiung von der Eigenbeteiligung an der Wertmarke
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Kosten
- Die Kosten gelten für die Ausstellung des Beiblatts.
Gebühr: Kostenfrei (Vorkasse: nein) - Die Kosten gelten für die Ausstellung einer Wertmarke, wenn Ihnen wenigstens eines der Merkzeichen Bl oder H zuerkannt wurde oder wenn Sie als schwerbehinderter Mensch bestimmte Sozialleistungen beziehen.
Gebühr: 46,00 EUR (Vorkasse: nein) - Die Kosten gelten für die Ausstellung einer Wertmarke für ein ganzes Jahr, wenn Ihnen nicht wenigstens eines der Merkzeichen Bl oder H zuerkannt wurde.
Gebühr: 91,00 EUR (Vorkasse: nein)
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Bearbeitungsdauer
- Bei Beiblatt mit entgeltlicher Wertmarke oder ohne Wertmarke: wenige Tage
- Bei Beiblatt mit unentgeltlicher Wertmarke: ungefähr 2 Wochen
- Bei einer Ablehnung kann die Bearbeitungsdauer abweichen.
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Rechtsgrundlage(n)
- § 3a Schwerbehindertenausweisverordnung (SchwbAwV)
- § 3a Kraftfahrzeugsteuergesetz (KraftStG 2002)
- § 228 Sozialgesetzbuch (SGB) IX
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Rechtsbehelf
Wenn Sie einen ablehnenden Bescheid erhalten:
- Widerspruch
- Klage
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Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch:
Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS)
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Hinweise (Besonderheiten)
Es gibt keine Hinweise oder Besonderheiten.
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