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Was erledige ich wo?

Belastungsgenehmigung für Grundschuld / Hypothek für Erbbauberechtigte

Urheber

Weiterleitungsdienst: Deep-Link zum Ursprungsportal

Die Informationen in diesem Abschnitt stammen nicht vom Kreis Schleswig-Flensburg, sondern aus dem Zuständigkeitsfinder Schleswig-Holstein.

Verfahrensablauf

Zunächst ist zu klären, ob die Hansestadt Lübeck der Höhe der geplanten Belastung zustimmen kann. Sofern dies der Fall ist, erteilt die Hansestadt Lübeck nach Vorlage der Grundschuldbestellungsurkunde die Belastungsgenehmigung

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An wen muss ich mich wenden?

Bereich Wirtschaft und Liegenschaften, Erbaurechtsmanagement, Fischstr. 1-3, 23539 Lübeck, 122-2311, 122-2325,
liegenschaften@luebeck.de,
Öffnungszeiten Mo, Di 8-14 Uhr, Do 8-16 Uhr, Fr 8-12 Uhr

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Voraussetzungen

Er muss Erbbauberechtigter eines Grundstückes der Hansestadt Lübeck sein; die einzutragende Grundschuld darf eine bestimmte Höhe nicht überschreiten

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Welche Unterlagen benötige ich?

Grundschuldbestellungsurkunde

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Welche Gebühren fallen an?

Abhängig von den Regelungen im Erbbaurechtsvertrag können Kosten anfallen.

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Weitere Informationen

Zuständige Stelle

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