Belastungsgenehmigung für Grundschuld / Hypothek für Erbbauberechtigte
Urheber
Die Informationen in diesem Abschnitt stammen nicht vom Kreis Schleswig-Flensburg, sondern aus dem Zuständigkeitsfinder Schleswig-Holstein.
Verfahrensablauf
Zunächst ist zu klären, ob die Hansestadt Lübeck der Höhe der geplanten Belastung zustimmen kann. Sofern dies der Fall ist, erteilt die Hansestadt Lübeck nach Vorlage der Grundschuldbestellungsurkunde die Belastungsgenehmigung
Die Informationen in diesem Abschnitt stammen nicht vom Kreis Schleswig-Flensburg, sondern aus dem Zuständigkeitsfinder Schleswig-Holstein.
An wen muss ich mich wenden?
Bereich Wirtschaft und Liegenschaften, Erbaurechtsmanagement, Fischstr. 1-3, 23539 Lübeck, 122-2311, 122-2325,
liegenschaften@luebeck.de,
Öffnungszeiten Mo, Di 8-14 Uhr, Do 8-16 Uhr, Fr 8-12 Uhr
Die Informationen in diesem Abschnitt stammen nicht vom Kreis Schleswig-Flensburg, sondern aus dem Zuständigkeitsfinder Schleswig-Holstein.
Voraussetzungen
Er muss Erbbauberechtigter eines Grundstückes der Hansestadt Lübeck sein; die einzutragende Grundschuld darf eine bestimmte Höhe nicht überschreiten
Die Informationen in diesem Abschnitt stammen nicht vom Kreis Schleswig-Flensburg, sondern aus dem Zuständigkeitsfinder Schleswig-Holstein.
Welche Unterlagen benötige ich?
Grundschuldbestellungsurkunde
Die Informationen in diesem Abschnitt stammen nicht vom Kreis Schleswig-Flensburg, sondern aus dem Zuständigkeitsfinder Schleswig-Holstein.
Welche Gebühren fallen an?
Abhängig von den Regelungen im Erbbaurechtsvertrag können Kosten anfallen.
Die Informationen in diesem Abschnitt stammen nicht vom Kreis Schleswig-Flensburg, sondern aus dem Zuständigkeitsfinder Schleswig-Holstein.