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Beratungshilfe beantragen


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Die Informationen in diesem Abschnitt stammen nicht vom Kreis Schleswig-Flensburg, sondern aus dem Zuständigkeitsfinder Schleswig-Holstein.

Leistungsbeschreibung

Wenn Sie aus persönlichen und wirtschaftlichen Gründen keine finanziellen Mittel für die Beratung von einem Anwalt haben, besteht für Sie die Möglichkeit, einen Antrag auf Beratungshilfe zu stellen. Eine persönliche Vorsprache beim Amtsgericht ist nicht notwendig.

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Verfahrensablauf

Um Beratungshilfe zu erhalten, haben Sie mehrere Möglichkeiten:

  • Antrag beim Amtsgericht:
    • Sie können die Beratungshilfe bei der Rechtsantragstelle des zuständigen Amtsgerichts beantragen. Der Rechtspfleger oder die Rechtspflegerin der Rechtsantragstelle berät Sie, wenn Ihr Anliegen direkt erledigt werden kann, beispielsweise
      • durch eine sofortige Auskunft, einen Hinweis auf andere Möglichkeiten für Hilfe oder die Aufnahme eines Antrags oder einer Erklärung.
      • Sonst prüft die Rechtsantragsstelle, ob Sie die gesetzlichen Voraussetzungen erfüllen und stellt Ihnen einen Beratungshilfeschein aus. Damit können Sie sich von einem Rechtsanwalt oder einer Rechtsanwältin Ihrer Wahl beraten lassen.
  • Stellen Sie den Antrag schriftlich, müssen Sie auf einem dafür vorgesehenen Formular Angaben machen
    • zur Person,
    • zu den Einkommensverhältnissen,
    • zum Vermögen und zu den einzelnen Vermögensgegenständen,
    • zu den Wohnkosten,
    • zu den Unterhaltsleistungen für gesetzliche Unterhaltsberechtigte und
    • eventuell zu besonderen Belastungen (z.B. wegen Körperbehinderung oder hoher Zahlungsverpflichtungen).
  • Sie können stattdessen auch direkt einen Rechtsanwalt oder eine Rechtsanwältin aufsuchen. Dem Rechtsanwalt oder der Rechtsanwältin müssen Sie Ihre persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnisse darlegen. Sie müssen versichern, dass Ihnen in derselben Angelegenheit bisher weder Beratungshilfe gewährt noch durch das Amtsgericht versagt wurde. Der Anwalt oder die Anwältin reicht den Antrag auf Beratungshilfe nachträglich bei Gericht ein.

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Voraussetzungen

  • Sie können die für eine Rechtsberatung erforderlichen Mittel wegen Ihrer persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnisse nicht aufbringen.
  • Es stehen Ihnen keine anderen zumutbaren Möglichkeiten zur Verfügung. Bitte prüfen Sie, ob Sie
    • eine Rechtschutzversicherung haben und ob diese die Kosten übernehmen muss,
    • anderweitig eine kostenlose Beratung und Vertretung in Anspruch nehmen können, beispielsweise als Mitglied eines Mietervereins. Sozial- und Verwaltungsbehörden beraten häufig kostenlos, besonders im Vorfeld eines dort zu stellenden Antrags.
  • Sie nehmen Ihre Rechte nicht mutwillig wahr. Mutwilligkeit liegt vor, wenn Sie sich nicht wie eine Person verhalten, die die Kosten selbst tragen müsste und die vernünftigerweise auf die Wahrnehmung ihrer Rechte verzichten würde.

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Welche Unterlagen benötige ich?

  • Reisepass oder Personalausweis
  • Einkommensnachweis oder Steuerbescheid
  • Mietvertrag (angemessene Mietkosten werden berücksichtigt)
  • sonstige Belege über Ausgaben, Einkommen und Vermögenswerte
  • gegebenenfalls Unterlagen zur Angelegenheit, in der Sie beraten werden wollen

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Welche Fristen muss ich beachten?

Es gibt keine Frist.

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Rechtsgrundlage

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Rechtsbehelf

  • Erinnerung im Falle der Ablehnung einer Beratungshilfe

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Formulare

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Weitere Informationen

Zuständige Stelle

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