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Was erledige ich wo?

Beratungsstelle für sexuell übertragbare Infektionen und HIV


Leistungsbeschreibung

Sie suchen als Betroffene/Betroffener oder Angehörige/Angehöriger Hilfe oder Beratung hinsichtlich sexuell übertragbarer Infektionen, wie zum Beispiel HIV/AIDS, Syphilis, Hepatitis, Gonorrhoe, Chlamydien oder ähnliches?

Die Informationen in diesem Abschnitt stammen nicht vom Kreis Schleswig-Flensburg, sondern aus dem Zuständigkeitsfinder Schleswig-Holstein.

An wen muss ich mich wenden?

An Ihren Kreis oder Ihre kreisfreie Stadt (Öffentlicher Gesundheitsdienst/Gesundheitsamt)
oder an die anonyme bundesweite Telefonberatung der Aids-Hilfen unter der Telefonnummer 0180 33 19411 (9 Cent/Minute aus dem deutschen Festnetz).

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Welche Gebühren fallen an?

Es können Gebühren für die Durchführung von Tests, Laborleistungen oder anderen ärztlichen Leistungen anfallen. Genaueres hierzu erfahren Sie bei der zuständigen Stelle.

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Rechtsgrundlage

§ 19 Gesetz zur Verhütung und Bekämpfung von Infektionskrankheiten beim Menschen (Infektionsschutzgesetz - IfSG).

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Was sollte ich noch wissen?

Weitere Informationen finden Sie auf den Internetseiten der Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung (BZgA), der Landesregierung Schleswig-Holstein (SH) und der Deutschen AIDS-Hilfe e. V.

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Weitere Informationen

Zuständige Stelle

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