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Was erledige ich wo?

Bestehende Fahrerlaubnis um Fahrerlaubnis Klasse D, D1, DE oder D1E erweitern


Leistungsbeschreibung

Um Busse oder Fahrzeugkombinationen aus einem Bus und einem Anhänger fahren zu dürfen, brauchen Sie eine erweiterte Fahrerlaubnis für die Klasse D, DE, D1 oder D1E.

Je nach Klasse sind Sie mit der erweiterten Fahrerlaubnis berechtigt, unterschiedliche Busse zu fahren:

Fahrerlaubnis Klasse D:

  • Kraftfahrzeuge mit einem Fahrersitz und mehr als 8 weiteren Sitzplätzen
  • Anhänger mit bis zu 750 Kilogramm Gesamtgewicht

Fahrerlaubnis Klasse DE:

  • Kraftfahrzeuge mit einem Fahrersitz und mehr als 8 weiteren Sitzplätzen
  • Anhänger mit mehr als 750 Kilogramm Gesamtgewicht

Fahrerlaubnis Klasse D1:

  • Kraftfahrzeuge mit einem Fahrersitz und bis zu 16 weiteren Sitzplätzen
  • maximale Gesamtlänge: 8 Meter
  • Anhänger mit bis zu 750 Kilogramm Gesamtgewicht

Fahrerlaubnis Klasse D1E:

  • Kraftfahrzeuge mit einem Fahrersitz und bis zu 16 weiteren Sitzplätzen
  • maximale Gesamtlänge: 8 Meter
  • Anhänger mit mehr als 750 Kilogramm Gesamtgewicht

Die Informationen in diesem Abschnitt stammen nicht vom Kreis Schleswig-Flensburg, sondern aus dem Zuständigkeitsfinder Schleswig-Holstein.

An wen muss ich mich wenden?

An den Kreis oder die kreisfreie Stadt (Fahrerlaubnisbehörde). Die Zuständigkeit richtet sich nach dem Wohnort (Hauptwohnung entsprechend des Personalausweises).

Die Informationen in diesem Abschnitt stammen nicht vom Kreis Schleswig-Flensburg, sondern aus dem Zuständigkeitsfinder Schleswig-Holstein.

Voraussetzungen

  • Ihr Hauptwohnsitz ist in Deutschland.
  • Sie sind körperlich und geistig geeignet, einen Bus zu führen.

Je nach Klasse gelten zudem diese Voraussetzungen:

Fahrerlaubnis Klasse D:

  • Fahrerlaubnis: B
  • Mindestalter: 24 Jahre beziehungsweise 20 Jahre, wenn Sie beruflich Busse fahren

Fahrerlaubnis Klasse DE:

  • Fahrerlaubnis: D
  • Mindestalter: 24 Jahre beziehungsweise 20 Jahre, wenn Sie beruflich Busse fahren

Fahrerlaubnis Klasse D1:

  • Fahrerlaubnis: B
  • Mindestalter: 21 Jahre beziehungsweise 18 Jahre, wenn Sie beruflich Busse fahren

Fahrerlaubnis Klasse D1E:

  • Fahrerlaubnis: D1
  • Mindestalter: 21 Jahre beziehungsweise 18 Jahre, wenn Sie beruflich Busse fahren

Die Informationen in diesem Abschnitt stammen nicht vom Kreis Schleswig-Flensburg, sondern aus dem Zuständigkeitsfinder Schleswig-Holstein.

Welche Unterlagen benötige ich?

  • Antrag auf Erweiterung der Fahrerlaubnis
  • gültiger Personalausweis oder Reisepass mit aktueller Meldebescheinigung
  • aktuelles biometrisches Foto (Größe 45x35 mm, Hochformat, Frontalaufnahme)
  • Nachweis der körperlichen und geistigen Eignung (höchstens 1 Jahr alt)
  • leistungspsychologisches Gutachten (höchstens 1 Jahr alt)
  • Bescheinigung oder Zeugnis über Sehvermögen
  • aktueller Führerschein
  • Angaben zur Fahrschule
  • Nachweis über die Teilnahme an einer Schulung in Erster Hilfe
  • polizeiliches Führungszeugnis (höchstens 3 Monate alt)

Die Informationen in diesem Abschnitt stammen nicht vom Kreis Schleswig-Flensburg, sondern aus dem Zuständigkeitsfinder Schleswig-Holstein.

Welche Gebühren fallen an?

  • Wenn Sie den Führerschein per Post erhalten möchten, müssen Sie eine zusätzliche Versandgebühr zahlen.

    Gebühr: 35,70 EUR (Vorkasse: nein)

Die Informationen in diesem Abschnitt stammen nicht vom Kreis Schleswig-Flensburg, sondern aus dem Zuständigkeitsfinder Schleswig-Holstein.

Rechtsgrundlage

Was sollte ich noch wissen?

Wenn Sie Ihre Fahrerlaubnis gewerblich nutzen möchten, müssen Sie die Vorschriften über die Berufskraftfahrerqualifikation (BKrFQG) beachten.

Die Informationen in diesem Abschnitt stammen nicht vom Kreis Schleswig-Flensburg, sondern aus dem Zuständigkeitsfinder Schleswig-Holstein.

Urheber

Weiterleitungsdienst: Deep-Link zum Ursprungsportal

Die Informationen in diesem Abschnitt stammen nicht vom Kreis Schleswig-Flensburg, sondern aus dem Zuständigkeitsfinder Schleswig-Holstein.

Welche Fristen muss ich beachten?

  • 5 Jahr(e)
  • 6 Monat(e)
    • Eine Verlängerung können Sie frühestens 6 Monate vor Ablauf der Geltungsdauer Ihrer Fahrerlaubnis beantragen.

Die Informationen in diesem Abschnitt stammen nicht vom Kreis Schleswig-Flensburg, sondern aus dem Zuständigkeitsfinder Schleswig-Holstein.

Weitere Informationen

Zuständige Stelle

Bitte wählen Sie Ihren Wohnort aus, damit die für Sie zuständige Stelle angezeigt werden kann.

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