Bestehende Fahrerlaubnis um Klasse C, C1, CE oder C1E erweitern
Leistungsbeschreibung
Um Lkw oder Fahrzeugkombinationen aus einem Lkw und einem Anhänger fahren zu dürfen, brauchen Sie eine erweiterte Fahrerlaubnis für die Klasse C, CE, C1 oder C1E. Sie können die Erweiterung Ihrer Fahrerlaubnis bei der Fahrerlaubnisbehörde Ihres Wohnorts beantragen. Die Erweiterung der Fahrerlaubnis ist auf 5 Jahre befristet. Eine Verlängerung müssen Sie vor Ablauf der Frist beantragen.
Um die Erweiterung zu beantragen, müssen Sie je nach Fahrerlaubnisklasse verschiedene Voraussetzungen erfüllen.
Fahrerlaubnis Klasse C:
- Kraftfahrzeuge mit mehr als 3,5 t Gesamtgewicht und maximal 8 Sitzplätzen außer dem Fahrersitz
- Anhänger mit bis zu 750 kg Gesamtgewicht
- vorausgesetzte Fahrerlaubnis: Klasse B
- Mindestalter: 21 Jahre beziehungsweise 18 Jahre, wenn Sie beruflich Lkw fahren
Fahrerlaubnis Klasse CE:
- Kraftfahrzeuge mit mehr als 3,5 t Gesamtgewicht und maximal 8 Sitzplätzen außer dem Fahrersitz
- Anhänger mit mehr als 750 kg Gesamtgewicht
- vorausgesetzte Fahrerlaubnis: Klasse C
- Mindestalter: 21 Jahre beziehungsweise 18 Jahre, wenn Sie beruflich Lkw fahren
Fahrerlaubnis Klasse C1:
- leichtere Nutzfahrzeuge mit zwischen 3,5 t und 7,5 t Gesamtgewicht und maximal 8 Sitzplätzen außer dem Fahrersitz
- Anhänger mit bis zu 750 kg Gesamtgewicht
- vorausgesetzte Fahrerlaubnis: Klasse B
- Mindestalter: 18 Jahre
Fahrerlaubnis Klasse C1E:
- leichtere Nutzfahrzeuge mit zwischen 3,5 t und 7,5 t Gesamtgewicht und maximal 8 Sitzplätzen außer dem Fahrersitz
- Anhänger mit mehr als 750 kg Gesamtgewicht, maximal so schwer wie das Leergewicht des Zugfahrzeugs
- maximales Gesamtgewicht der Kombination von 12 t
- vorausgesetzte Fahrerlaubnis: Klasse C1
- Mindestalter: 18 Jahre
Die Informationen in diesem Abschnitt stammen nicht vom Kreis Schleswig-Flensburg, sondern aus dem Zuständigkeitsfinder Schleswig-Holstein.
An wen muss ich mich wenden?
An den Kreis oder die kreisfreie Stadt (Fahrerlaubnisbehörde). Die Zuständigkeit richtet sich nach dem Wohnort (Hauptwohnung entsprechend des Personalausweises).
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Voraussetzungen
- Ihr Hauptwohnsitz ist in Deutschland.
- Sie haben eine Fahrerlaubnis mit der jeweils vorausgesetzten Klasse.
- Sie haben das Mindestalter für die jeweilige Klasse bei der Erteilung der Fahrerlaubnis erreicht.
- Sie haben die in der beantragten Fahrerlaubnisklasse erforderliche theoretische und praktische Ausbildung und Prüfung erfolgreich absolviert.
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Welche Unterlagen benötige ich?
- Personalausweis oder Reisepass mit aktueller Meldebescheinigung
- Aktuelles biometrisches Foto, Größe 45x35 Millimeter Hochformat, Frontalaufnahme
- Sehtestbescheinigung, nicht älter als 2 Jahre
- Nachweis der körperlichen und geistigen Eignung, nicht älter als 1 Jahr
- aktueller Führerschein
- Angaben zur Fahrschule
- Nachweis über die bestandene Prüfung der beantragten Klasse C, CE, C1 oder C1E
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Rechtsgrundlage
- § 21 Verordnung über die Zulassung von Personen zum Straßenverkehr (Fahrerlaubnis-Verordnung - FeV)
- § 23 Verordnung über die Zulassung von Personen zum Straßenverkehr (Fahrerlaubnis-Verordnung - FeV)
- Gebührenordnung für Maßnahmen im Straßenverkehr (GebOSt)
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Was sollte ich noch wissen?
Wenn Sie Ihre Fahrerlaubnis gewerblich nutzen möchten, müssen Sie die Vorschriften über die Berufskraftfahrerqualifikation (BKrFQG) beachten.
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Urheber
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Rechtsbehelf
Widerspruch
Klage
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Welche Gebühren fallen an?
Die Gebühr richtet sich nach der Gebührenordnung für Maßnahmen im Straßenverkehr (GebOSt).
Bei Direktversand des Führerscheins an die Wohnanschrift fällt eine zusätzliche Versandgebühr an.
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Welche Fristen muss ich beachten?
Sie können die Erweiterung der Fahrerlaubnis 6 Monate vor Erreichen des Mindestalters beantragen.
- 5 Jahr(e)
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