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Was erledige ich wo?

Bestellung, Änderung der Aufgaben oder Abbestellung eines Strahlenschutzbeauftragten mitteilen


Leistungsbeschreibung

Wenn Sie als strahlenschutzverantwortliche Person eine Person zum Strahlenschutzbeauftragten bestellen, müssen Sie dies der zuständigen Behörde für Strahlenschutz umgehend mitteilen.

In der Bestellung müssen Sie zudem die Aufgaben und Befugnisse der oder des Strahlenschutzbeauftragten sowie den innerbetrieblichen Entscheidungsbereich angeben.

Sie müssen der zuständigen Behörde auch mitteilen,

  • wenn die strahlenschutzbeauftragte Person ausscheidet oder Sie diese entpflichten und Sie eine andere Person zum Strahlenschutzbeauftragten bestellen
  • wenn sich Aufgaben oder Befugnissen der oder des Strahlenschutzbeauftragten ändern.

Die Informationen in diesem Abschnitt stammen nicht vom Kreis Schleswig-Flensburg, sondern aus dem Zuständigkeitsfinder Schleswig-Holstein.

Zuständige Stelle

Das Referat Strahlenschutz im Ministerium für Energiewende, Klimaschutz, Umwelt und Natur (MEKUN)

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Voraussetzungen

  • Es gibt keine Bedenken der Behörde gegen die Zuverlässigkeit der Person, die Sie zur strahlenschutzbeauftragen Person bestellen und der Behörde mitteilen.
  • Die erforderliche Fachkunde im Strahlenschutz liegt vor.
  • Bei Ärztinnen und Ärzten: Approbation

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Welche Unterlagen benötige ich?

  • Nachweis der aktuellen Fachkunde im Strahlenschutz nach dem Strahlenschutzgesetz (StrlSchG)
  • gegebenenfalls Nachweis über Tätigkeiten im Rahmen weiterer Genehmigungen bei diesen oder weiteren Betreibenden mit Angabe der Betreiberin oder des Betreibers und in welchem Umfang
  • bei Ärztinnen und Ärzten: Nachweis der Approbation

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Welche Fristen muss ich beachten?

Sie müssen die Mitteilung unverzüglich bei der zuständigen Behörde abgeben.

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Bearbeitungsdauer

  • 2 — 4 Woche(n)
    • Wenn die Behörde mehrfach Unterlagen nachfordern muss, kann sich das Verfahren verlängern.

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Rechtsgrundlage

Rechtsbehelf

Gebührenbescheid:

  • Klage vor dem Verwaltungsgericht

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Formulare

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Urheber

Weiterleitungsdienst: Deep-Link zum Ursprungsportal

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Fachliche Freigabe

Fachlich freigegeben am: 31.01.2024
Fachlich freigegeben durch:

Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz (BMUV)

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Onlinedienste

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Weitere Informationen

Zuständige Stelle

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