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Was erledige ich wo?

Besuch des Landtages

Urheber

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Die Informationen in diesem Abschnitt stammen nicht vom Kreis Schleswig-Flensburg, sondern aus dem Zuständigkeitsfinder Schleswig-Holstein.

Leistungsbeschreibung

Sie haben die Möglichkeit, den Landtag als Einzelpersonen oder als Gruppe zu besuchen. Zu den Plenartagungen werden Tribünenplätze durch die Landtagsverwaltung in der Reihenfolge der Anmeldungen vergeben. Außerdem verfügen die Fraktionen über einige weitere Plätze.

Sie wollten schon immer wissen, wie der Landtag arbeitet und wer warum was macht?
Das ist gut! Dann können wir Ihnen verschiedene Programmangebote machen:

Gruppen:
o Besuch einer Plenardebatte,
o Diskussion mit Abgeordneten,
o Informationsprogramm,
o Rollenspiele,
o Seminare.

Einzelpersonen:
o Besuch einer Plenardebatte,
o offener Besucherabend.

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An wen muss ich mich wenden?

An das Referat für Öffentlichkeitsarbeit beim Präsidenten des Schleswig-Holsteinischen Landtages.

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Welche Gebühren fallen an?

Keine

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Welche Fristen muss ich beachten?

Aufgrund der starken Nachfrage kann es bei den Besuchsprogrammen zu Wartefristen von mehreren Monaten kommen.

Der offene Besucherabend für Einzelpersonen steht jedoch auch ohne Anmeldung jeder Bürgerin und jedem Bürger offen.

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Was sollte ich noch wissen?

Für Programme mit Abgeordnetengesprächen wird auf Antrag ein Fahrtkostenzuschuss gewährt.

Weitere Informationen zum Besuch des Landtages finden Sie auf den Internetseiten des Schleswig-Holsteinischen Landtages.

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Weitere Informationen

Zuständige Stelle

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