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Was erledige ich wo?

Beteiligungsmöglichkeiten von Kindern und Jugendlichen in Anspruch nehmen


Urheber

Weiterleitungsdienst: Deep-Link zum Ursprungsportal

Die Informationen in diesem Abschnitt stammen nicht vom Kreis Schleswig-Flensburg, sondern aus dem Zuständigkeitsfinder Schleswig-Holstein.

Leistungsbeschreibung

Kinder und Jugendliche müssen in ihrer Gemeinde mitreden und mitgestalten können. Daher stellen viele Kommunen Informationen darüber bereit, wie junge Menschen sich einbringen können.

Dazu gehören zum Beispiel Beteiligungsformate wie Jugendforen, Kinder- und Jugendbeiräte, Umfragen, Workshops oder digitale Beteiligungsangebote. Auch bei Planungen vor Ort wie etwa beim Bau eines Spielplatzes oder bei der Gestaltung öffentlicher Räume und Straßen müssen Kinder und Jugendliche mitwirken.

Wenn Sie mehr darüber erfahren möchten, wie und wo Kinder und Jugendliche in Ihrer Gemeinde beteiligt werden können, wenden Sie sich bitte an Ihre Gemeindeverwaltung. Dort erhalten Sie weitere Informationen zu bestehenden Angeboten und Ansprechpersonen.

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Zuständige Stelle

Beauftragte für Kinder- und Jugendbeteiligung

4.513 - Jugendarbeit
Kronsforder Allee 2-6

23560 Lübeck

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Rechtsgrundlage

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Verfahrensablauf

  • Sie können sich bei Ihrer Gemeindeverwaltung darüber informieren, welche Beteiligungsmöglichkeiten es für Kinder und Jugendliche gibt.
  • Je nach Angebot können Sie sich direkt beteiligen wie zum Beispiel durch die Teilnahme an Veranstaltungen, Befragungen oder Gremien wie einem Kinder- oder Jugendbeirat.
  • Informationen zu aktuellen Beteiligungsformaten finden Sie häufig auf der Website Ihrer Gemeinde oder erhalten sie direkt bei der zuständigen Ansprechperson.
  • Wenn Ihre Gemeinde keine Beteiligung anbietet, wenden Sie sich an die Kreisverwaltung.

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An wen muss ich mich wenden?

Gemeinde-, Amts- oder Stadtverwaltung

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Voraussetzungen

  • Sie müssen in der Regel im Kindes- oder Jugendalter sein, je nach Angebot meist zwischen 6 und 21 Jahren.
  • Außerdem müssen Sie in der jeweiligen Gemeinde wohnen, in der das Beteiligungsangebot stattfindet.
  • Ob weitere Voraussetzungen bestehen, zum Beispiel eine Anmeldung oder eine Einverständniserklärung der Erziehungsberechtigten, erfahren Sie bei Ihrer Gemeindeverwaltung.

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Welche Unterlagen benötige ich?

Keine

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Welche Gebühren fallen an?

Es fallen keine Kosten an.

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Welche Fristen muss ich beachten?

Es gibt keine Frist. 

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Was sollte ich noch wissen?

Kinder und Jugendliche können sich freiwillig beteiligen und Freude daran haben.

Wenn Sie minderjährig sind, kann es sein, dass eine Einverständniserklärung Ihrer Eltern oder Erziehungsberechtigten erforderlich ist.

Die Angebote und Beteiligungsformen können je nach Gemeinde unterschiedlich sein.

Bei Fragen oder wenn Sie eigene Ideen zur Beteiligung haben, wenden Sie sich gerne an Ihre Gemeindeverwaltung.

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Weitere Informationen

Zuständige Stelle

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