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Bevölkerung / Bevölkerungsentwicklung


Urheber

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Die Informationen in diesem Abschnitt stammen nicht vom Kreis Schleswig-Flensburg, sondern aus dem Zuständigkeitsfinder Schleswig-Holstein.

Leistungsbeschreibung

Erkenntnisse über die Bevölkerungsstruktur und die zukünftige Bevölkerungsentwicklung sind wichtige Planungsgrundlagen für den Staat (Bund, Länder und Kommunen), aber auch die private Wirtschaft.

Die gravierenden demographischen Veränderungen der nächsten Jahrzehnte werden sich spürbar auf alle Lebensbereiche auswirken. Sie erfordern frühzeitiges Handeln und bedarfsgerechte Planungen.

Aufgabe des Landes ist es, in seinen eigenen Zuständigkeitsbereichen hierfür die richtigen Weichen zu stellen und durch gesetzliche Vorgaben, aber auch Information und Beratung sowie Programme und Projekte, Kommunen und andere öffentliche sowie private Planungsträger hierbei zu unterstützen.

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An wen muss ich mich wenden?

  • An die Landesministerien Schleswig-Holstein, wenn es um bevölkerungsbezogene Fachplanungen auf Landesebene geht,
  • an die Staatskanzlei des Landes Schleswig-Holstein, Abteilung 3 - Bereich Landesplanung, wenn es um allgemeine Informationen zur Bevölkerungsentwicklung in Schleswig-Holstein geht,
  • an das Statistisches Amt für Hamburg und Schleswig-Holstein (Statistikamt Nord), wenn es um Bevölkerungsdaten für Schleswig-Holstein geht.

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Welche Gebühren fallen an?

Seitens des Landes werden Informationen zur Bevölkerungsentwicklung kostenlos angeboten.

Für detaillierte Bevölkerungsdaten des Statistikamtes Nord können Kosten anfallen, die sich nach Art und Umfang der Daten richten.

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Rechtsgrundlage

§ 7 Abs. 1 Gesetz über Grundsätze zur Entwicklung des Landes (Landesentwicklungsgrundsätzegesetz).

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Was sollte ich noch wissen?

Das Thema »Bevölkerungsentwicklung« spielt in verschiedenen Bereichen der Landespolitik (zum Beispiel Schulen, Krankenhäuser, Fachkräfte) eine Rolle und wird in den jeweiligen Fachministerien bei der Aufgabenplanung und Schwerpunktsetzung berücksichtigt.

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Weitere Informationen

Zuständige Stelle

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