Brandschutz
Leistungsbeschreibung
Leistungsbeschreibung
Überörtliche Aufgaben zur Sicherstellung des abwehrenden Brandschutzes und der technischen Hilfe, Unterstützung und Beratung der Gemeinden bei der Ausstattung der Feuerwehren und Durchführung des vorbeugenden Brandschutzes einschließlich der Vorhaltung einer Kreisfeuerwehrzentrale.
Rechtsvorschriften
- Gesetz über den Brandschutz und die Hilfeleistung der Feuerwehren (Brandschutzgesetz - BrSchG)
- Landesbauordnung für das Land Schleswig-Holstein
Vorbeugender Brandschutz
Planen Sie
- einen Neubau oder bauliche Veränderungen an Ihrem Haus
- die Eröffnung/Übernahme einer Gaststätte/Kiosk oder eines Heimes/einer Pflegeeinrichtung
lassen Sie sich bereits vor der Umsetzung durch unser Fachpersonal kompetent beraten. Vereinbaren Sie vor Ihrem Besuch am besten einen Termin unter den seitlich angegebenen Telefonnummern.
Hier finden Sie Ansprechpartner für:
- Brandverhütungsschauen nach § 23 BrSchG
- die Abstimmung von Planungsaufträgen für sicherheitstechnische Anlagen
- brandschutztechnische Stellungnahmen
- bei Sonderbauten nach § 2 LBO-SH
- vor Gewährung von Abweichungen nach § 67 LBO-SH - die Mitwirkung bei Bauzustandsbesichtigungen durch Genehmigungsbehörden
- die Beratung von Bauherren, Entwurfsverfassern und Fachplanern in brandschutztechnischen Belangen
Unterstützung/ Beratung der Gemeinden und Feuerwehren im Kreisgebiet:
- im Rahmen der Feuerwehraufsicht nach dem BrSchG
- bei der Finanzierung und Beschaffung von Fahrzeugen, Gerät, Material und Kleidung
- bei der Durchführung von Baumaßnahmen (Neu-, Um- und Anbau) an Gerätehäusern
- durch Vorhaltung einer Kreisfeuerwehrzentrale als Service-Einrichtung zur
- Schlauchpflege und -tausch
- Prüfung und Reparatur von Atemschutzgerät und -masken
- Abnahme von Feuerwehrfahrzeugen und -gerät