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Was erledige ich wo?

Darlehen vom Sozialamt bei Bezug von Sozialhilfe zurückzahlen

Leistungsbeschreibung

Sie haben ein Darlehen vom Sozialamt erhalten, als Sie sich in einer finanziellen Notsituation befanden.

Dieses Darlehen müssen Sie zurückzahlen. Die Rückzahlung erfolgt in Teilbeträgen. Das Sozialamt zieht Ihnen das Geld für die Rückzahlung von Ihrem monatlichen Regelsatz ab. Das Sozialamt kann dabei maximal 5 Prozent der aktuell gültigen Regelbedarfsstufe 1 monatlich einbehalten, um das Darlehen zurückzuzahlen.

Wenn Sie zum Beispiel die Regelbedarfsstufe 1 erhalten, bekommen Sie monatlich 563,00 EUR (Stand 2024). Dementsprechend kann das Sozialamt bis zu 28,15 EUR pro Monat von Ihrer Zahlung einbehalten.

Die Informationen in diesem Abschnitt stammen nicht vom Kreis Schleswig-Flensburg, sondern aus dem Zuständigkeitsfinder Schleswig-Holstein.

Verfahrensablauf

  • Sie haben ein Darlehen von Ihrem örtlich zuständigen Sozialamt erhalten.
  • Sie zahlen nun das Darlehen an das zuständige Sozialamt zurück.

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Voraussetzungen

  • Sie müssen aufgrund einer finanziellen Notsituation ein Darlehen vom Sozialamt bekommen haben.

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Welche Fristen muss ich beachten?

Die Fristen teilt Ihnen das Sozialamt mit.

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Rechtsgrundlage

Rechtsbehelf

  • Widerspruch
  • Klage

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Fachlich freigegeben durch

Ministerium für Soziales, Jugend, Familie, Senioren, Integration und Gleichstellung des Landes Schleswig-Holstein

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Fachlich freigegeben am

09.07.2024

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An wen muss ich mich wenden?

Ihr örtliches Sozialamt. 

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Weitere Informationen

Zuständige Stelle

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