Den Bearbeitungsstand der Steuererklärung anfragen
Urheber
Die Informationen in diesem Abschnitt stammen nicht vom Kreis Schleswig-Flensburg, sondern aus dem Zuständigkeitsfinder Schleswig-Holstein.
Leistungsbeschreibung
Sie haben die Möglichkeit, den aktuellen Verfahrensstand Ihrer eingereichten Steuererklärung abzufragen.
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Verfahrensablauf
Wenden Sie sich telefonisch an Ihr zuständiges Finanzamt oder die Behördennummer 115.
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An wen muss ich mich wenden?
An die Finanzämter der Kreise und kreisfreien Städte oder die Behördennummer 115.
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Welche Unterlagen benötige ich?
Sie benötigen Ihre Steuer ID.
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Welche Gebühren fallen an?
- Gebühr: Kostenfrei (Vorkasse: nein)
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Rechtsgrundlage
- § 25 Einkommensteuergesetz (EStG)
- § 16 Abgabenordnung (AO)
- § 19 Abs. 1 S. 1 Abgabenordnung (AO)
- § 17 Abs. 1 Finanzverwaltungsgesetz (FVG)
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